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Wer zahlt Reparatur für Herd und Lüfter?

 
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bitdreher
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Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 21:37    Titel: Wer zahlt Reparatur für Herd und Lüfter? Antworten mit Zitat

Hallo,

wer muss für die Reparaturen zweier Herdplatten (bleiben kalt) des Herdes in der mitvermieteten Einbauküche und den Abzugslüfter im WC aufkommen? Beides wurde beim normalen Gebrauch defekt und nicht mutwillig zerstört.

Im Mietvertrag steht folgendes: "...ist der Mieter auch ohne Vorliegen eines Verschuldens verpflichtet, die Kosten für kleine Instandhaltungen und Instandsetzungen an den Teilen der Mietsache , die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind und von ihm und seinen Angehörigen unmittelbar benutzt werden, z.B. an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz-und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden zu übernehmen, im Einzelfall bis zu einem Betrag in Höhe von DM 145,00, jedoch nicht mehr als DM 580,00 pro Kalenderjahr."

Auf telefonische Nachfrage beim VM wurde dem M mitgeteilt, er müsse für beide Reparaturen selber aufkommen.
Lässt sich das aus dem Mietvertrag ableiten? Ist das überhaupt zulässig? Ich dachte nur z.B. Schalter usw. muss der M selber zahlen. Was kann der M dafür, wenn der Lüfter in der Wand kaputt geht? Geschockt

Falls der M. die Kosten doch selber tragen muss, würde er dir Reparaturen evtl. selber durchführen. Spricht da was dagegen?

Vielen Dank für Eure Tipps! Smilie
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Klausel im Mietvertrag erfüllt alle Voraussetzungen für eine wirksame Kleinreparaturklausel. Von daher könnte der Mieter verpflichtet sein, die Kosten zu tragen.
Wenn aber die Reparaurkosten den Betrag von 145,-- € übersteigen, muss der Mieter garnichts bezahlen.

Ob die Kleinreparaturklausel in diesem Fall greift, hängt m.E. davon ab, wodurch der Defekt an den Herdplatten verusacht ist. Wenn der Mieter den Lüfter im Bad nicht bedienen kann, dieser also nicht seinem unmittelbaren Zugriff unterliegt, düften nach meiner Meinung die Reparaturkosten nicht auf den Mieter abgewälzt werden.

Dem Mieter kann nur dringend abgeraten werden, die Reparaturen selbst durchzuführen, denn wenn dies nicht fachgerecht geschieht und es kommt zu Folgeschäden, kann der Mieter in vollem Umfang dafür haftbar gemacht werden.

Wenn es soweit kommen sollte, das der Mieter die Kosten übernehmen muss, sollte er sich an seine Haftpflichtversicherung wenden.

Gruß, Jade
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

ME halte ich die Klausel nicht unbedingt für wirksam. Siehe 1.)

Wenn eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart ist:
Für die Kostenabwälzung kleiner Instandhaltungen auf den Mieter hat der
Bundesgerichtshof (WM 91, 388 ; 89, 324) folgende Zumutbarkeitsgrenzen
aufgestellt:

1.) es muss sich tatsächlich um Kleinigkeiten handeln, die Reparatur darf höchstens
75 € kosten (vergl. OLG Hamburg WM 91, 385) ; (OLG München WM 91, 388)

2.) in der Mietvertragsklausel muss auch eine Höchstgrenze für einen bestimmten
Zeitraum (z.b. pro Jahr) für den Fall genannt werden, das sich Kleinreparatur häufen.

3.) außerdem darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen,
die im direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Unangemessen
benachteiligt wird er nämlich dann, wenn er für die Gegenstände zahlen soll, die er
gar nicht direkt abnutzen kann, wie z.b. Leitungen für Gas, Wasser und Strom.

Wichtig:
Es kann allenfalls die Verpflichtung, für Bagatellschäden zu zahlen, abgewälzt werden,
nicht aber die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen,
das heißt reparieren zu lassen. (BGH WM 92, 355) ; (OLG Frankfurt WM 97, 609)

Unwirksam sind z.b. die Begrenzung" im Einzelfall" 20 % der Monatsmiete, Jahresmiete.
Die Begrenzung der Jahresbelastung auf 300 € bezw. 10 % der Jahresmiete sagt das
OLG Hamburg WM 91, 385
Das OLG Stuttgart sagt hierzu, eine Abwälzung von Bagatellschäden in der Größenordnung
von etwa 50 € pro Einzelfall könnte dann wirksam sein, wenn die Gesamtbelastung pro Jahr
auf höchstens 150 bis 200 € , jedoch nicht mehr als 8 bis 10 % der Jahresmiete, begrenzt
wird. Fehlt diese Eingrenzung, dann ist die gesamte Klausel bereits deshalb unwirksam.
(OLG Stuttgart WM 88, 149)
Das gilt erst recht , wenn überhaupt keine Begrenzungssumme im Vertrag genannt wird.
(OLG München WM 89, 128)
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wie man an den Daten dieser Entscheidungen sieht, sind sie alle vor dem "TEURO" ergangen. Ich würde mich NICHT darauf verlassen, dass die Grenzen noch gelten...
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bitdreher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, vielen Dank erstmal für die rege Teilnahme an der Diskussion. Sehr glücklich

Mir ist immer noch nicht klar ob die genannten Reparaturen nun der M zu tragen hat oder nicht.
Nochmal: Die Herdplatten wurden keinesfalls in irgendeiner Weise mutwillig beschädigt oder so. Sie bleiben einfach kalt. Muss also ein interner Defekt im Herd sein. Wenn also ein Elektrogerät in der vermieteten Küche beim normalen Gebrauch kaputt geht, muss doch normalerweise immer der VM dafür aufkommen, auch wenn die Reparaturkosten unter dem Limit von 145,-DM liegen, oder? Frage
Und zum Lüfter: Der Lüfter wird zusammen mit dem Lichtschalter des fensterlosen WC's an und abgeschaltet. Ist das nun eine "unmittelbare Nutzung" für die die Kleinreparaturklausel gilt, oder nicht? Frage
Wenn das eine unmittelbare Nutzung wäre, wo läge dann der Unterschied z.B. zur Heizung? Ist doch das gleiche Prinzip: Der M dreht am Thermostat des Heizkörpers und im Keller springt der Heizkessel an. Mit den Augen rollen

Wäre für weitere Klärung sehr dankbar!

Schöne Grüße
bitdreher
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist nur die Sicherung am Herd und am Lüfter raus ?
Evtl. viel Rauch um nix ?

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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bitdreher
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Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, definitiv keine Sicherungen defekt! (Lüfter läuft meist nur auf halben Touren und bleibt manchmal ganz stehen. Hab ihn schonmal komplett zerlegt, die ganzen Filtermatten usw. und gereinigt, daran liegts also auch nicht. Wird wohl am Motor selber liegen. Und die Herdplatten gehen manchmal auch. Ist also ziemlich klar ein Wackelkontakt bzw. Kontaktproblem.) Geschockt
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn dies ein (Wortsperre: Name) ist, dann kommst Du mit dem Betrag sowieso nicht hin. Andererseits sind ja die beiden Platten auch nicht gleichzeitig kaputt gegangen. Wenn es ein normaler Herd ist, kannst Du den sowieso wegschmeissen. Also ich würde sagen, Dein Vermieter muß hier ran. Schliesslich bezahlst Du Miete für diesen Herd.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nach den Teuerungen der letzten 10 Jahre ist es unwahrscheinlich, dass der Herd von einem Elektriker für 75 Euro repariert werden kann. Gleiches gilt für den Lüfter.
Demnach hat der Mieter nicht zu zahlen.

Vorschlag: dem VM schriftlich mitteilen, dass die Mängel vorliegen und ihn bitten auf seine Kosten, die Mängel zu beheben, da diese nicht unter die Kleinreparaturklausel fallen. Für den Fall, dass keine Reparatur innerhalb von 2 Wochen stattfindet, dem VM ankündigen, dass man es auf seine Kosten machen lassen wird.

Falls er (schriftlich) antwortet, dass das Sache des Mieters sei und er das nicht machen wird (oder die 2 Wochen ohne Reparatur oder Reparaturversprechen verstreichen), einfach einen Elektriker holen, der einem - nach Beschreibung des Schadens - vorher versichert, dass jeder einzelne Schaden mehr als 75 Euro kostet. Bei der nächsten Mietzahlung das Geld einbehalten und dem VM Kopien der Rechnungen geben.

Fertig.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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