Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Pflichten des Betreuers
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Pflichten des Betreuers

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Petra74
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 09:27    Titel: Pflichten des Betreuers Antworten mit Zitat

Ich arbeite in einem Pflegeheim und leider gibt es dann und wann Probleme bzw. Unstimmigkeit mit den Pflichten von Betreuern.

Wer ist dafür verantwortlich wenn der Betreute z. B. stark alkoholisiert außerhalb der Einrichtung aufgefunden wird . Muss der Betreuer oder die Mitarbeiter des Pflegeheims dafür Sorge tragen das der Bewohner zurück ins Pflegeheim gebracht wird?
Kann der Betreuer einfach so bestimmen das ein Taxi Unternehmen beauftragt wird den Betreuten zu suchen? Der Betreuer hat zwar die Vermögenssorge aber darf er das Taschengeld für solche Zwecke verwenden?

Desweiteren haben wir öfters Probleme mit der Begleitung von Betreuten. Wenn ein Betreuter z. B. ins Krankenhaus verlegt wird oder nach Hause entlassen wird, weigern sich die Betreuer als Begleitperson mitzufahren. Begründung: dies fällt nicht in den Aufgabenkreis des Betreuers.
Bis jetzt haben wir immer noch Mitarbeiter dafür abgestellt, aber ist dies rechtens?

Frage Frage Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 13:20    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo Petra;

es gibt immer wieder Probleme mit dem Thema "Was muss ein Betreuer leisten".

Die Idee, einen Betreueten per Taxisdienst suchen zu lassen, ist im besten Fall originell, aber mehr auch nicht. Ich persönlich finde das mies.

Wenn sich der Betreute nach allen Regeln der Kunst zuschüttet, dann ist das eine Sache. Sonlange er nicht fixiert ist wird er wohl auch immer an Alkohol kommen, das kann der beste Betreuer nicht verhindern. Und Einsperren geht nicht.

Der Betreuer ist auch nur ein Mensch, und es ist klar, dass er keine Lust hat, den Betreuten betrunken nach Hause zu bringen. Und das Heim will das auch nicht. Da würde ich mich so einigen, dass das abwechselnd gehandhabt wird.

Eine Betreuten würde ich dann in das Krankenhaus begleiten, wenn ich es für sinnvoll halte. Da es bei älteren Betreuten öfter vorkommt, dass die mal in ein Krankenhaus müssen, kann das schnell sehr viel werden. Wobei mir die Frage unklar ist. Ich erlebe es häufig, dass ein Anruf kommt "Frau U. ist wegen Pipapo in das Krankenhaus XYZ gebracht worden, wir wollten sie nur informieren." Ich werde gar nicht gefragt, ob ich mit will.

Das war anders, als eine inzwischen verstorbene Betreute wegen Krebs ins Krankenhaus musste, der Termin stand schon zwei Wochen vorher fest. Da ist dann die Tochter mitgefahren, sonst hätte ich das gemacht.

Tja, die erhoffte Antwort "Das muss alles der Betreuer machen" kann ich hier nicht geben. Sie können sich ja auch an das Amtsgericht wenden und sich dort bei der Betreuungsstelle erkundigen.

Und was den Betreuer angeht: wir sind alles nur Menschen und sollten besser versuchen, miteinander auszukommen.

Gruss

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 02:48    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas, Alk- u.Drogenabhängige sind ja auch wirklich für einen Betreuer ne harte Nuss:)) Kannst Du dieser Gruppe Angebote machen bezüglich Therapie und Gestaltung ihres Tagesablaufs? Würde das angenommen? Gruss kati
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Egli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 10:53    Titel: Betreuer als Begleitperson Antworten mit Zitat

Zitat:
Desweiteren haben wir öfters Probleme mit der Begleitung von Betreuten. Wenn ein Betreuter z. B. ins Krankenhaus verlegt wird oder nach Hause entlassen wird, weigern sich die Betreuer als Begleitperson mitzufahren. Begründung: dies fällt nicht in den Aufgabenkreis des Betreuers.
Bis jetzt haben wir immer noch Mitarbeiter dafür abgestellt, aber ist dies rechtens?

Ob das nun rechts ist oder nicht kann ich auch nicht beantworten.

Es ist aber tatsächlich so, dass Betreuer oft nicht als Begleitperson mitfahren wollen. Ein Verbot hierfür gibt es aber gleichwohl nicht. Ein Grund hierfür kann sein, dass die Betreuer seit diesem Jahr mal wieder weniger Geld pro Betreuten erhalten - im Umkehrschluss mehr Leute betreuen müssen und somit weniger Zeit für jeden haben.

Laut Betreuungsgesetz und Rücksprache mit unserer Betreuungsbehörde kann ein Betreuer nur eine notwendige Fahrt verweigern, wenn er selbst als Fahrer (also allein) seinen Betreuten irgendwo hinkutschieren soll.

MfG
Marcel
_________________
Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.

Helmuth von Moltke (1800-91), preuß. Feldherr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke die Aufgabe des Betreuers wird häufig mißverstanden - wozu leider auch schon die Bezeichnung Betreuer beiträgt.

Ein Betreuer muß als rechtlicher Vetreter gesehen werden, der für und mit dem Betreuten Rechtsgeschäfte innerhalb der bestehenden Aufgabenkreise zu tätigen hat. Persönlicher Kontakt und Absprache mit Klienten und diversen sozialen Diensten ist dabei unumgänglich.

Falls ein Klient regelmäßig stark alkoholisiert unherirrt ist wohl erstmal zu fragen, ob hier eine Gefährdung besteht. Wenn ja ist auch eine Suche durch Polizei legitim.
Wenn nein, das ist das wohl grundsätzlich kein Rechtsgeschäft und die eingeleitete Maßnahme, den Betreuten per Taxi zurück fahren zu lassen, halte ich für legitim, solange das Geld vorhanden ist. Schließlich wird das Geld für das Wohl des Klienten eingesetzt.

Zum Thema Begleitung ins Krankenhaus - sofern eine Entscheidung über therapeutische Maßnahmen zu treffen ist, oder der Klient die Diagnose selbst nicht verstehen kann ist die Anwesenheit im Kankenhaus notwendig.
Eine einfache Begleitung ohne wichtige Gründe streichen die Gerichte rigeros aus den Vergütungsanträgen.
Wenn der Bewohner selbst nicht kann sollte ihn doch ein Krankentransport in die Klinik bringen können.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Lichtaus hat folgendes geschrieben::
Ich denke die Aufgabe des Betreuers wird häufig mißverstanden - wozu leider auch schon die Bezeichnung Betreuer beiträgt.


Richtig!
Siehe dazu auch:
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=21
Zitat:
"Der Begriff der Betreuung ist etwas irreführend, da keine tatsächliche Hilfe oder Pflege, sondern vor allem rechtliche Fürsorge gemeint ist."

_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.