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Das es beim Mietvertrag kein 14Tage Rücktrittsrecht besteht habe ich schon gelesen aber was kann man in folgendem Fall machen?
- Mietvertrag läuft seit einer Woche, ca. zwei Wochen vorher unterschrieben
- erste Miete und Kaution sind bezahlt
- Wohnung unrenoviert / renovierungsfertig
- bei Abnahme kaum Mängel festgestellt
- bei Vorbereitungsarbeiten für das Tapezieren löst sich ein Teil der innen angebrachten Styroporplatten, darunter jede Menge Schimmel
- Schimmel in gesamter Höhe und Breite an einer Wand eines Schlafzimmers
- die anderen Außenwände in den anderen Räumen sind darauf nicht zerstörungsfrei zu untersuchen, da das Styropor dort noch mit einem Flies überklebt ist
- einer der zwei Hauptmieter hat Asthma (ärztlich bescheinigt, tägliche Medikamenteneinname)
- der anderer Hauptmieter mit Heuschnupfen und Neurodermitis (laut Arzt asthmagefährdet)
Welcher Anspruch besteht hier unter Beachtung der Gesundheitgefährdung?
Mietminderung und mit dreimonatiger Frist kündigen oder kommt man schneller raus?
Nuja als aller erstes muss der VM umgehend schriftlich informiert werden über den Schimmel. Sonst machen sich die beiden Hauptmieter unter Umständen Schadensersatzpflichtig. Eine Mietminderung sollte in jeden Fall drin sein wenn der Schimmel Gesundheitsgefährdend ist. Je nach Befall der Wohnung und Gefährlichkeit des Schimmels kann fristlos gekündigt werden. Dies sollte aber vor Ort mit einen Gutachter und Anwalt beraten und geklärt werden.
Von einem Fachmann ein Gutachten erstellen lassen, das die Gefahren für die Gesundheit prüft. In manchen Fällen von extremen Schimmelpilzbefall kann der Mieter die Miete um 100% Mindern, oder gar fristlos Kündigen.
Sie kommten bei der Wohnungsübernahme auch gar nicht sehen, dass die Wohnung vom Schimmel befallen ist, also haben Sie diesen Mangel nicht bewusst in Kauf genommen.
Das ging schnell und leuchtet ein. Ich war mir halt nicht im Klaren, ob fristlos unter Umständen überhaupt möglich ist. Bekommt man dann die Miete für den Monat ganz, anteilig oder gar nicht wieder? Auf den Gutachterkosten bleibt man sitzen, richtig?
Ich gehe davon aus, mit VM ist der Vermieter gemeint. Es könnte gerade in dem Fall auch der Vormieter ins Spiel kommen aber darum müßte sich dann wohl der VerM kümmern.
Bei "erheblicher Gefährdung der Gesundheit" (§569 BGB) kann fristlos gekündigt werden, auch wenn man den Mangel gekannt hat, soweit der Gesetzestext. Ob eine "erhebliche Gefährdung der Gesundheit" vorliegt, wird durch Gutachter geklärt. Die Miete bekommt man dann wohl anteilig zurück. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Bevor man einen Gutachter ruft erst mal mit dem VM sprechen und mitteilen, dass durch die Asthmaerkrankung es unter gar keinen Umständen möglich ist, die Wohnung zu beziehen. Vielleicht ist der VM zu einem Aufhebungsvertrag bereit? _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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