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Welche Rechte nach Auszug?

 
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Dinohra
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 18:14    Titel: Welche Rechte nach Auszug? Antworten mit Zitat

Mein Problem:

Ich möchte in 2 Monaten in eine Wohnung ziehen. Vertraglich ist alles geregelt. Der Vormieter hat auch eine neue Wohnung und zieht selber schon demnächst um. Daher hat er mir angeboten, die Wohnung schon eher zu nutzen. Allerdings will er dafür mehr Geld von mir, als er selbst Warmmiete zahlt.

Natürlich kann und will ich darauf nicht eingehen. Nun meine Frage. Da der Vormieter demnächst umzieht, will er danach sofort die Wohnung an den Vermieter abgeben. Geht dann nicht auch automatisch die Wohnung wieder an den Vermieter zurück? Müßte ich die Wohnung, Einverständnis des Vermieters vorrausgesetzt, nicht auch schon früher kriegen können? Ohne das der Vormieter da noch was mitbestimmen kann? Oder muß er damit einverstanden sein, daß ich die von ihm bezahlte Wohnung die Restzeit schon benutze, obwohl er sie übergeben hat?

Danke.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 20:14    Titel: Re: Welche Rechte nach Auszug? Antworten mit Zitat

Dinohra hat folgendes geschrieben::
Geht dann nicht auch automatisch die Wohnung wieder an den Vermieter zurück?


Denke schon, der VM darf aber nicht doppelt Miete abkassieren. Wegen Nebenkosten ist Vorsicht geboten.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Altmieter seine Wohnung früher zurückgibt muss er den Mietzins weiterzahlen. Möchte der VM die Wohnung dann früher weitervermieten entfällt für den Altmieter die Verpflichtung Miete zu zahlen sobald die Wohnung neuvermietet ist.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Werner: die vorgeschlagene Lösung ist ja nicht sofortige neue Vermietung sondern späterer Mietbeginn und jetzt (wo der Altmieter noch zahlt) kostenlose Benutzung.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der Altmieter darf bis zum Ende seines Mietvertrags bestimmen, was mit der Wohnung passiert und muß bis zum Ende zahlen.

Gibt er sie unter Verzicht auf Weiterbenutzung an den VM zurück, kann dieser sie einem anderen Übergeben. Kassiert der VM vom neuen dafür Geld, kann der Altmieter diese Summe von seiner Miete einbehalten...
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