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Verfasst am: 06.02.05, 08:43 Titel: Betreuung und Wohnrecht
Sehr geehrte Forum Leser,
Folgendes Szenario:
Eine unter Betreuung gestellte Person ist von deren Kindern gegen den eigenen Willen und gegen den Willen des Lebenspartners der betreuten Person, in einem Heim abgeschoben worden. Der Betreuer, angetrieben von den Kindern der Betreuten und durch Freigabe des Amtsgerichts, führt ein Räumungsverfahren gegen den Lebenspartner nach Muster OLG Köln (Urteil des OLG Köln vom 23.04.1999 19 U 13/96). Der Lebenspartner bekommt Recht und darf in der Wohnung der Betreuten unentgeltlich lebenslänglich weiter Wohnen. Der Betreute und sein Lebenspartner wohnten 20 Jahre in der Wohnung die Teil eines Mehrfamilienhauses ist. Der Betreuer verursacht dem Betreuten mit Zustimmung des Amtsgerichts, einen Schaden über die zwei Instanzen, in Höhe von 25.000€. Der Betreuer beginnt das Mehrfamilienhaus zu modernisieren. Die Maßnahmen sind nur durch einen Kredit in Höhe von 200.000€ durchzuführen. Das zuständige Amtsgericht hat den Kredit bewilligt. Alle durchgeführten Umbauten sind künstlich von den Kindern angetrieben, da wenn der Betreute stirbt, bleibt den Kindern eine – auf Kosten der Betreuten Person- voll renovierte Immobilie. Alle Renovierarbeiten sind unnötig gewesen. Der Betreuer beginnt, ein zweites Verfahren in dem er den Lebenspartner das Wohnrecht kündigt mit der Begründung: die Umbaukosten sind so hoch, dass es nicht mehr ausreicht, den Lebensunterhalt der Betreuten Person im Heim zu decken.
Was kann man gegen solche Betreuer und Amtsrichter tun?
Verfasst am: 07.02.05, 09:16 Titel: Re: Betreuung und Wohnrecht
Lolomann hat folgendes geschrieben::
Was kann man gegen solche Betreuer und Amtsrichter tun?
Kommt erstmal darauf an, wer "man" ist. Nicht jeder Dritte kann Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts anfechten. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Ich bin der Lebenspartner in dieser Angelegenheit und finde kein geigneter RA für Betreuungssachen. Alle aus der Region sind mit dem jetzigen Betreuer, auch RA, untereinander bekannt und möchten nicht gegen den Betreuer angehen. Das Amtsgericht hat sich abgeschottet. Der betreuten Person gehrt es schlecht. Der Betreuer verbietet alle Lebenserhaltungsmaßnamen (Gymnastik, Therapie). Das Heim ist eine Kirchlliche Einrichtung. Die Polizei hat hier kein Zugang. Die Anzeige bei der Polizei und bei der Aufsichtsbehörde blieb erfolglos.
Wenn nichts geschiet wird die Betreute Person unter meinen Augen sterben ohne das ich was machen kann. Das Heim hat vor, vom Betreuer unter Druck gesetzte, mir ein Hausverbot zu geben um dann das "Werk" zu vollenden.
Auch das Justitzministerium hat sich nicht eingemischt. Ich wendete mich auch an Herrn Fussek in München, ohne Erfolg.
Das ist "Betreuungsrecht" auf deutsch.
Lolo, kenne von jemanden ne ähnliche Situtation. Da wurde gegen einen Arzt der Psychiatrie vorgegangen. Einstweilige Verfügung ./. Arzt. Arzt und Richter kennen sich gut. Entscheidung des Richters ohne mündliche Verhandlung: arrangieren sie sich mit dem Arzt in der Psychiatrie wegen Verlegung, d.h. Betreute, die in der Psychiatrie ist mit Beschluss, die Verwandten der Betreuten und die Betreuerin.
Das Ding ging so in die Hose, weil Richterin nicht entscheiden wollte, weder im schriftlichen Verfahren noch in einer mündlichen Verhandlung.. Der eingeschaltete Anwalt war ohnehin nicht durchsetzungsfähig .Kosten des RA um die 400 €. For nothing!
Die Betroffenen hätten das damals anders aufziehen können mit Einschaltung der Polizei, der Kasse sowie anderen Instittutionen, aber nicht mit Gericht, wo Arzt und Richter sich kennen. Der Arzt gab die Patientin nicht raus, auch nicht den Verwandten, um sie woanders unterbringen zu können. Auch Laboruntersuchungen eines Arztes, der nicht dort in der Psychiatrie ansässig ist, wurden verboten.
Es ging hier um den Verdacht von Studien sowie um den der Medikation, denen der Patient nicht zugestimmt hatte und gesundheitliche Folgeschäden der Psychopharmakabehandlung, die schon eingetreten waren.
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 452 Wohnort: Bad Fallingbostel
Verfasst am: 08.07.05, 10:14 Titel:
Moin,
Frage was ist das für ein Wohnrecht des Lebensgefährten (im Grundbuch gesichert)?
Grundsätzlich mal über Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung nachgedacht (sorry bin kein Rechtsexperte, kommt nur so aus dem Bauch), aber vielleicht äußert sich dazu hier noch mal ein Rechtskundiger.
Wenn die Anwälte im Ort nicht wollen, dann gehen sie eben in die nächste Stadt, suchen sich da ein RA und werden von dort aus tätig. _________________ Herzliche Grüße
Jens Rohde
www.svb-rohde.de
Mein Betrag stellt ausschließlich meine persönliche Meinung dar. Er ist weder als Rechtsberatung zu verstehen noch ersetzt er eine solche!
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