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Frage an Vermieter -> Mietvertrag -> Wohnung mängelfre

 
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reyeg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 13:19    Titel: Frage an Vermieter -> Mietvertrag -> Wohnung mängelfre Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich habe eine Frage, bzgl. einer Vereinbarung im Mietvertrag.

Folgende Situation:
Ich habe eine Wohnung zu vermieten, die Mängelfrei ist, d.h. es gibt nichts was repariert werden muss, alles ist zu 100% instandgesetzt.
Ich möchte jetzt vor Übergabe an den neuen Mieter die Wohnung nicht renovieren, sprich neu Tapezieren und Streichen, da es meißt so ist, dass es dem neuen Mieter eh nicht gefällt und er das Ganze nach seinen Vorstellungen neu macht.

Sollte der (neue) Mieter wieder ausziehen, so muss er die Wohnung natürlich auch nicht renoviert übergeben, d.h. er muss nicht Tapezieren und neu Streichen, aber die Wohnung sollte frei von Mängeln bzw. Schäden sein.

Wie handhabt Ihr dass bei Euren Wohnungen?
Wie kann ich sowas rechtskräftig im Mietvertrag vereinbaren?

Danke und Gruß
Reyeg Smilie
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

So mache ich es mit der Reno auch, ist wohl am vernüntigsten.

Der Mieter muss ohnehin die Wohnung mangelfrei zurückgeben. Einfach eine Mietsicherheit (Kaution) verlangen.
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reyeg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Werner,
danke für Deine Antwort! Smilie
Steht das in jedem Standardmietvertrag oder muss man es noch irgendwo extra vermerken? Die Kaution darf ich dann zur evtl. Mängelbehebung verwenden, falls der Mieter es nicht von sich aus macht?
Wie wird es dem Mieter nachgewiesen, dass er die Mängel verursacht hat?

Gibt es noch weitere Meinungen?

Gruß
Reyeg Smilie
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie wird es dem Mieter nachgewiesen, dass er die Mängel verursacht hat?

Dafür macht man Übergabeprotokolle 2 Stück

1. Die Wohnungsübergabe
wo alle Mängel festgehalten werden, die die Wohnung von Anfang an hat VM und M unterschreiben auf diesem und jeder erhält ein Exemplar (2 fache Ausfertigung)

2, Wohnungsabgabe
wo alle Mängel festgehalten werden, die die Wohnung am Ende der Mietzeit aufweist.
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst - unabhängig vom Zustand der Wohnung bei Anmietung - vereinbaren, dass der M nach Ablauf der Fristen notwendige Schönheitsreparaturen vornimmt, solange der M nicht zusätzlich zu einer Einzugsrenovierung verpflichtet ist.

Wenn Du darauf verzichtest, verzichtest Du auf Geld - aber auch auf eine Menge Ärger...

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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

reyeg hat folgendes geschrieben::
Hi Werner,
danke für Deine Antwort! Smilie
Steht das in jedem Standardmietvertrag oder muss man es noch irgendwo extra vermerken? Die Kaution darf ich dann zur evtl. Mängelbehebung verwenden, falls der Mieter es nicht von sich aus macht?
Wie wird es dem Mieter nachgewiesen, dass er die Mängel verursacht hat?

Gibt es noch weitere Meinungen?

Gruß
Reyeg Smilie


In den meißten MV steht das die Wohnung mangelfrei an den Mieter übergeben wurde. Empfehle das Formular von Haus und Grund.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Und nicht vergessen, die Klausel für Bagatellreparuren in den MV einzubauen, d.h. daß der Mieter für kleinere Reparaturen im Einzelfall 75,- oder 80,- EUR selbst zuständig ist. Dabei gibt es eine Obergrenze von (?) % der Kaltmiete jährlich. Dies muß auch mit rein in diese Klausel damit sie gültig ist. Das MV-Formular von Haus und Grund enthält z.B. diese Klausel
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Im Schnitt von 8 % der jährlichen Kaltmiete.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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reyeg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für die vielen Hinweise, da gibt es ja ne Menge was man alles beachten sollte.... puuh. Smilie

Ich werde mir mal den MV von Haus und Grund besorgen Smilie

Gibt es auch Musterübergabeprotokolle, wo alles drinsteht was man aufführen sollte?

Danke und Grüße
Reyeg Smilie

Edit: Öhem, kann mir bitte jemand ne Quelle nennen, wo ich die MV bestellen kann? Frage
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jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.haus-und-grund-formulare24.de/produkte.html
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reyeg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank! Smilie

Gruß
Reyeg
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