Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Androhung eines Mahnverfahrens
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Androhung eines Mahnverfahrens

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nanu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 11:12    Titel: Androhung eines Mahnverfahrens Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist eine etwas längere Geschichte. Ich bin Mitglied im Sportverein der einem Dachverband angehört. Durch die Mitgliedschaft in meinem Verein erhalte ich die Mitgliedschaft im Dachverein vergünstigt ca. EUR 20 pro Jahr. Dies geschieht aber nur, wenn mich mein Verein als Mitglied beim Dachverband meldet. Durch viele Unstimmigkeiten habe ich dem Verein die Einzugsermächtigung entzogen. Dieses Jahr bucht er trotzdem eine nicht unerhebliche Summe (300 EUR) vom Konto ab. Daraufhin ließ ich den Betrag zurück gehen und verlangte eine Aufstellung. Diese wurde mir mitgeteilt - in dieser Aufstellung befand sich der Beitrag des Dachverbandes. Daraufhin setze ich mich mit dem Dachverband in Verbindung. Die wiederum sagten, dass das Fehlverhalten auf Seiten des Vereins liegt, da Sie mich nicht gemeldet haben. Dies sprach ich beim Verein an und erbat um Richtigstellung. Gleichzeitig fragte ich nach wie es denn im Jahr 2004 gewesen ist. Hierauf bekam ich vom Verein die Antwort, dass im Jahr 2004 es keine Abbuchung von Ihrer Seite her gegeben hat. Ich durchforstetet meine Kontoauszüge und fand einen krumme Summe, die ich dem Verein zugesendet habe mit der BITTE um Klärung. Siehe da in der Aufstellung befand sich der Beitrag des Dachverbandes, der mir aber in weit höherer Form vom Dachverband selbst abgebucht wurde. Ich habe mittlerrweile meine MItgliedschaft im Verein gekündigt und möchte die Konten noch entsprechend NULLEN lassen. Zumindest bevor eine große Überweisungsorgie beginnt.
Hierzu hätte ich noch ein paar Fragen und wäre sehr froh wenn Ihr mir dabei behilflich sein könnt.
Der Verein sagt mir, dass ich eine Gutahben auf meiner Kontokarte habe, dass ich verrechnen darf. Der Betrag der Guthabenkarte ist identisch mit dem vor der Richtigstellung. Ich zweifele dies aus den oben genannten hin und her an. Deshalb habe ich darum gebeten mir eine Rechnung zu schreiben in dem alle Positionen Transparent dargelegt werden. Der Verein weigert sich mir einen Rechnung zu schreiben - Email so sagen Sie reicht. Laut Verfassung ist es nicht üblich eine Rechnung über Mitgliedsbeiträge etc zu versenden.
Ich müsste Ihnen also die Gutschrift von 2004 einfach glauben um auf den gleichen Betrag zu kommen. Mittlerwele drohen Sie mit einem Mahnverfahren. Können Sie dies einfach so einleiten ?
Mir liegt kein ordentliche (Ab)Rechnung in brieflicher Form vor. Sie argumentieren, dass ich zum Verein fahren könnte und meine Kontokarte einsehen kann. Hierbei habe ich die Frage können Sie dies tatsächlich verlangen - eine Autofahrt von ca. 300km bei einem ausstehenden Betrag von ca EUR 60.?
Weiterhin die Frage mir sind durch die Nichtanmeldung des Vereins zusätzliche Kosten beim Dachverband von ca. 50 EUR entstanden. Hier stellt sich für mich die Frage wer trägt die Mehrkosten beim Dachverband - ich als persönliches Pech oder mein Verein, der mich nicht angemeldet hat.

Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen - Danke schon vorab.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.