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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 07.07.05, 19:55 Titel:
Zitat:
Der Artikel 13, der zwischen Staat und Bürgern gilt? Seit wann ist der Vermieter der Staat?
War mir nicht so als ob die Grundrechte auch zwischen Bürger und Bürger gelten und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung leitet sich doch daraus ab (oder hab ich damals in der Schule falsch aufgepasst?)
Der Artikel 13, der zwischen Staat und Bürgern gilt? Seit wann ist der Vermieter der Staat?
War mir nicht so als ob die Grundrechte auch zwischen Bürger und Bürger gelten und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung leitet sich doch daraus ab (oder hab ich damals in der Schule falsch aufgepasst?)
Nope. Nur die Koalitionsfreiheit von Art. 9 III.
Es ist bloß so, dass - grob gesagt - so, dass die gesellschaftliche Wertung der Grundrechte auch im Zivilrecht anerkannt wird. Das bedeutet, dass die räumliche Privatsphäre auch im Zivilrecht grundsätzlich als ein schützenswertes Gut anerkannt ist, aber es ist nicht genau das Gleiche wie zwischen Staat und Bürger.
Zudem nicht vergessen - gleichzeitig spielt hier die Eigentumsfreiheit des Vermieters hinein, wenn man mit der WErtung der Grundrechte argumentieren möchte. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 07.07.05, 23:47 Titel:
Zitat:
Nope. Nur die Koalitionsfreiheit von Art. 9 III.
Es ist bloß so, dass - grob gesagt - so, dass die gesellschaftliche Wertung der Grundrechte auch im Zivilrecht anerkannt wird. Das bedeutet, dass die räumliche Privatsphäre auch im Zivilrecht grundsätzlich als ein schützenswertes Gut anerkannt ist, aber es ist nicht genau das Gleiche wie zwischen Staat und Bürger.
Haben sie da zufällig ein guten Link auf der Pfanne wo ich mehr insbesondere genaueres zu diesem Thema lesen kann? Gibts da eine "Hausnummer" oder ist das "nur" Rechtsprechung die sich von heute auf morgen ändern könnte?
Zitat:
Zudem nicht vergessen - gleichzeitig spielt hier die Eigentumsfreiheit des Vermieters hinein, wenn man mit der WErtung der Grundrechte argumentieren möchte.
Macht sich der Vermieter dann theoretisch nicht schadensersatzpflichtig (könnte ja ein knapper Euro sein) da er dem Mieter die Mietsache für eine bestimmte Zeit ja gerade nicht zur freien Verfügung lässt...
Es ist bloß so, dass - grob gesagt - so, dass die gesellschaftliche Wertung der Grundrechte auch im Zivilrecht anerkannt wird. Das bedeutet, dass die räumliche Privatsphäre auch im Zivilrecht grundsätzlich als ein schützenswertes Gut anerkannt ist, aber es ist nicht genau das Gleiche wie zwischen Staat und Bürger.
Haben sie da zufällig ein guten Link auf der Pfanne wo ich mehr insbesondere genaueres zu diesem Thema lesen kann? Gibts da eine "Hausnummer" oder ist das "nur" Rechtsprechung die sich von heute auf morgen ändern könnte?
Zitat:
GG Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
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wolfer hat folgendes geschrieben::
wie lange "darf" so eine wohnungsbesichtigung dauern?
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