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seit Jahren besteht mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung über eine Mietminderung von 30 % wegen zu hoher Heizkosten bei ungenügender Dach- und Fassadendämmung. Die Heizkosten sind wirklich utopisch hoch.
Die Wohnung wird verkauft. Der neue Vermieter erkennt die Mietminderung nicht an, weil es angeblich keinen Mangel gibt und verlangt rückwirkend ab Eigentumsübergabe die volle Miete.
Der Allgemeinsatz "Kauf bricht nicht Miete" bringt nicht wirklich weiter.
Besteht die Forderung des neuen Vermieters nun zu recht und warum oder eben warum nicht?
Schon mal vielen Dank für Antworten.
Gruß
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Die Frage lautet hier: Wird die Miete berechtigterweise (in dieser Höhe) gemindert oder nicht? Ob sie das tut, wird hier niemand klären können.
Letztlich hat nicht der Vermieter, sondern der Mieter zu beweisen, dass er damit richtig liegt. Es ist rechtlich eigentlich uninteressant, dass jetzt ein neuer Vermieter da ist. Der alte hat's eben akzeptiert, der neue nicht. Die "Vereinbarung" kann natürlich jederzeit widerrufen werden, wenn sie nicht inhaltlich eine MietSENKUNG darstellt. Das hängt alles sehr vom Wortlauf der Vereinbarung ab.
..seit Jahren besteht mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung ....
Schriftliche Vereinbarungen im Sinne einer Ergänzung des Mietvertrages gelten auch nach Verkauf weiter. War die Mietminderung lediglich toleriert (quasi als Waffenstillstand), so muß sich der neue Vermieter nicht an diese Tolerierung halten.
Es kommt darauf an, was genau in dieser "schriftlichen Vereinbarung" steht.
Unabhängig davon hat der Vermieter das Recht, die ortsübliche Miete zu verlangen, d.h. er kann die Miete im Rahmen der gesetzlichen Kappungsgrenze erhöhen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
War die Mietminderung lediglich toleriert (quasi als Waffenstillstand), so muß sich der neue Vermieter nicht an diese Tolerierung halten.
Es kommt darauf an, was genau in dieser "schriftlichen Vereinbarung" steht.
Unabhängig davon hat der Vermieter das Recht, die ortsübliche Miete zu verlangen, d.h. er kann die Miete im Rahmen der gesetzlichen Kappungsgrenze erhöhen.
MfG
Lucky
Die schriftliche Vereinbarung lautet:
Ihr Schreiben vom... haben wir erhalten.
Wir erkennen die Mietminderung ab ... in Höhe von 30 % an.
Ihre Miete setzt sich wie folgt zusammen:
KM 330 E (330 - 30 % = 99 E)
NK 120 E
WM 351 E
Wir werden weiterhin an der Problemlösung arbeiten und sind bemüht, die Dächer zu reparieren. Nach der Reparatur des Daches verringert sich die Mietminderung um 10 %.
MfG
Passiert und repariert wurde seit diesem Zeitpunkt nix.
Ein Dachdeckermeister hat bereits damals festgestellt, dass nur eine Neueindeckung und Isolierung was bringen kann. Aufgrund dessen war der alte VM mit der Minderung einverstanden.
Der neue VM sieht in dem Dach (unisoliertes Einfachdach mit diversen Kleindefekten) keinen Mangel, behauptet, es wäre ein Kaltdach (aha, laut Baulexikon ist ein Kaltdach ein zweischalig isoliertes Dach oder so ähnlich, ziemlich teuer). Fassadendämmung findet er ebenso okay, will es sich aber mal anschauen. Undichte Fenster bietet er an, mal überprüfen zu lassen.
Will weiterhin die volle Miete ab Übernahme.
Weiß jemand noch was dazu?
Gruß
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 08.07.05, 20:29 Titel:
So jetzt wird der Vermieter einen Sachverständigen holen. Er schaut sich das alles an und findet, daß das Haus zum Zeitpunkt des Baus den Vorschriften entsprechen gebaut wurde. Dann kommt Freude auf.
So jetzt wird der Vermieter einen Sachverständigen holen. Er schaut sich das alles an und findet, daß das Haus zum Zeitpunkt des Baus den Vorschriften entsprechen gebaut wurde. Dann kommt Freude auf.
Ja was dann der Mieter natürlich zurückweist und dann klagt der VM auf Zahlung der vollen Miete mit dem Gutachten im Rücken. Dann wird der Richter selber ein Gutachten in Auftrag geben und wenn das zum gleichen Ergebnis kommt wie der Gutachter des VM dann wird es reichlich teuer für den Mieter. Kommt der Gutachter aber zu einen anderen Ergebnis als der Gutachter des VM wird es für den VM teuer.
Die Parteien haben eine schriftliche Vereinbarung getroffen. An diese Vereinbarung ist auch der neue Eigentümer gebunden. Da wird es keinen Sachverständigen geben, der irgendetwas zu beurteilen hätte.
Guten Morgen allerseits,
erst einmal vielen Dank für die Anregungen.
Der Mieter hat nun geschrieben, dass er in der Vereinbarung nicht nur eine Mietminderung sieht sondern auch eine Mietvertragsänderung im Sinne einer Mietsenkung, da nach Reparatur des Daches, der Hauptursache der astronomischen Heizkosten, weiterhin 20 % Minderung zustehen sollten. Gründe für diese Minderung wurden damals nicht schriftlich festgehalten.
Volle Kaltmiete würde 5,11 €/qm sein, ortsübliche Vergleichsmiete max. 3,90 €.
Der Mieter wird trotz alledem in naher Zukunft ausziehen, da er die volle Miete nicht aufbringen kann, wenn der neue VM nicht einlenkt.
Gruß
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass der M mit dieser Story durchkommt.
Denn warum sollte ein VM für ein mangelfreies Objekt einer Mietreduktion zustimmen wollen? Es geht doch ersichtlich um Minderung, d.h. Einbehalt wg. Mangels.
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