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Handlungsweise des Gerichts

 
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schäfer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 1
Wohnort: 52428 Jülich

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 16:23    Titel: Handlungsweise des Gerichts Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn mir jemand helfen könnte wäre ich dankbar.
wieviel Zeit verstreicht nach einreichung einer Räumungsklage bis zum ersten Gerichts Termin und kann ein Termin anberaumt werden ohne den Beklagten die Möglichkeit zu geben zu der Klage Stellung zu nehmen.

Haben die Gerichte Idioden Freiheit.
Ich habe einen Fall wo am 29.06... Kalge eingereicht wurde, keinerlei Post beim Beklagten angekommen ist aber Termin zur Verhandlung ist am 27.07... angesetzt.

Wie kann man sich in solch einem Fall denn wehren?

viele Grüße
Schäfer
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Unglücksrabe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.05.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann nur folgendes mitteilen:

Kündigung der Wohnung zum 30.06.2005
Mieter ist nicht ausgezogen
Einreichung Räumungsklage im Juli 2004
Termin zur Verhandlung am 07.10.2004
Vergleich geschlossen - Mieter zieht zum 31.03.2005 aus
Mieter ist nicht ausgezogen
Im April 2005 Zwangsvollstreckung beantragt
Zwangsvollstreckung war am 31.05.2005
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Unglücksrabe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.05.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Unglücksrabe hat folgendes geschrieben::
Hallo,

kann nur folgendes mitteilen:

Kündigung der Wohnung zum 30.06.2004!!!!!!!!!
Mieter ist nicht ausgezogen
Einreichung Räumungsklage im Juli 2004
Termin zur Verhandlung am 07.10.2004
Vergleich geschlossen - Mieter zieht zum 31.03.2005 aus
Mieter ist nicht ausgezogen
Im April 2005 Zwangsvollstreckung beantragt
Zwangsvollstreckung war am 31.05.2005
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