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Zwangsräumung - Kostenübernahme

 
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Unglücksrabe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.05.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 17:51    Titel: Zwangsräumung - Kostenübernahme Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall: VM läßt Wohnung nach gerichtlichem Vergleich zwangsräumen. Mieter hat keinen Mietrückstand sondern wohnt mit VM im Zweifamilienhaus. Wer übernimmt die Kosten für Zwangsräumung, Umzugsfirma und Renovierung? Habe gehölrt, dass Rechtschutzversicherung des VM alle diese Kosten übernimmt

Danke für Antoworten

Unglücksrabe
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso soll eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernehmen ?

Meines Wissens wird eine Rechtschutzversicherung geschlossen, damit sie bei einem aussichtreichen Verfahren im Falle einer Niederlage vor Gericht nicht die Kosten tragen müssen.

allgemein:
Bei Vergleichen zahlen die Rechtsschutzversicherungen meist nicht.

Die Kosten für Zwangsräumung und Umzugsfirma (wohl eher GV und Zwangseinlagerung der Gegenstände!) legen Sie aus - zahlungspflichtig ist aber der M. Wieso soll die RV des VM für den M zahlen? Mit den Renovierungskosten ist das noch eindeutiger: wieso soll die RV zahlen - je nach Klauseln ist das Sache des VM (nicht dessen RV) oder des M.

Wo ist denn der M - wieso zahlt der nicht ?
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Unglücksrabe
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Anmeldungsdatum: 28.05.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Mieter wurde am 31.05.2005 zwangsgeräumt und ist am 01.06.2005 in eine neue Wohnung gezogen. Kosten für Einlagerung sind nicht angefallen. Dem Mieter wurde auch keine Zeit für Nachbesserungen gegeben. Malerarbeiten wurde gleich vom VM am 01.06.2005 an eine Malerfirma in Auftrag gegeben. Mieter weigert sich Kosten für Gerichtsvollzieher zu zahlen, da es in der Vermieterrechtschutzversicherung eine Klausel gibt, dass diese RV Gerichtsvollzieherkosten u.a. übernimmt.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Unglücksrabe hat folgendes geschrieben::
Mieter weigert sich Kosten für Gerichtsvollzieher zu zahlen, da es in der Vermieterrechtschutzversicherung eine Klausel gibt, dass diese RV Gerichtsvollzieherkosten u.a. übernimmt.


Daher konnte ich mir auch nicht vorstellen, dass eine RV sowas macht. Kann es sein dass die RV damit meint, dass sie die GV-Kosten übernimmt, wenn der durch sie vertretende MIETER einen Prozess verliert und dann geräumt wird?

Bzgl. nicht gesetzter Nachfrist für Ihren Mieter für Renovierung sieht es schlecht aus, denn diese Möglichkeit müssen sie ihm geben.
Hat der GV die Sachen des M direkt in die neue Wohnung bringen lassen? Dann wäre das ja ein teurer "klassischer Umzug".
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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Unglücksrabe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.05.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Wohnung wurde am 31.05.2005 zwangsgeräumt. Mieter hat überraschend am 31.05.2005 nachmittags Mietvertrag für Wohnung unterschreiben und konnte am 01.06.2005 einziehen. Gerichtsvollzieher hat angeordnet, - Mieter ist vh und Kind - dass die Möbel des M über Nacht im Lastwagen verbleiben und der Lastwagen am 01.06.05 vor der Wohnung des M abgestellt wird, damit M seine Möbel in die neue Wohnung tragen kann. Leute der Umzugsfirma waren am 01.06.2005 nicht vor Ort.
Übernimmt Vermieterrechtschutz nicht die Kosten für GV und Umzugsfirma? VM musste diese Kosten vorschießen.
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte der Vermieter-Rechtschutz diese Kosten übernehmen. Jede Rechtschutz-versicherung versucht die Kosten wieder zurückzuholen. Nur diese Kosten, die sie bei keinem holen kann trägt sie selber. Genauso wird es mit dieser Vermieter-Rechtschutz sein. Ein Schuldner ist ja schließlich vorhanden.
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