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Verfasst am: 09.07.05, 19:42 Titel: Haftung des Mieter durch Schäden vom Vormieter verursacht
Hallo,
ich habe eine Frage zur der Mieterhaftung. In welchen Umfang muss der Mieter die Reparatur von Schäden bezahlen, wenn diese durch den Vormieter verursacht sind, aber erst nach Beginn des neuen Mietverhältnisses entdeckt werden? Das konkrete Beispiel wäre folgendes: eine Mieterin wohnt in der x. Etage eines Miethauses seit ca. 6 Monaten. Die nach unten laufende Abflussleitung ist zugesetzt, diese Verstopfung wird durch die unter ihr lebende Mietpartei erkannt. Jetzt soll die Mieterin 50% der Reparaturkosten übernehmen. Ist dies rechtmäßig? Wie könnte man nachweisen, dass man für den Schaden nicht verantwortlich ist? Wer ist beweispflichtig, Mieter oder Vermieter?
Ich würde mich über Tipps und Hinweise freuen und bedanke mich schon einmal im Voraus.
Grüße
AINDA
Woher wissen Sie denn, dass der Vormieter es war ? Können Sie das beweisen ? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Von wievielen Parteien wird dieses Rohr benutzt?
Die Kosten sollten, falls es sich nicht beweisen lässt, wer genau die Verstopfung verursacht hat, durch alle Haushalte geteilt werden, die oberhalb der verstopften Stelle wohnen, und damit die Verstopfung verursacht haben können.
Allerdings ist das nur Meine persönliche Meinung, die ich auf meinem persönlichen Gerechtigkeitssinn aufbaue.
Meine persönliche Meinung dazu wäre, dass der VM zu zahlen hat, wenn er nicht beweisen kann, dass es der M war.
Nachtrag.
Habe gerade gefunden:
VM konnte M Schuld nicht nachweisen: AG Saarburg, Urteil v. 22.12. 1999 – 5 C 451/99, WM 2000, S. 436. Pech für den VM
und:
Eine Klausel im Mietvertrag, wonach alle M im Haus anteilig zahlen müssen, wenn der Verursacher nicht gefunden wird, ist unwirksamOLG Hamm, Urteil v. 19.5.1982, 4 RE-Miet 10/81).
Folgerung: ohne diese Klausel ist eine Umlage auf alle schon gar nicht möglich! _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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