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Richtig Einspruch gegen eine Mahnungeinlegen

 
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kolleganwalt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 18:32    Titel: Richtig Einspruch gegen eine Mahnungeinlegen Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

ein herzliches HALLO an alle. Ich bin neu hier im Forum und benötige Unterstützung in folgendem Fall:

Ich habe eine Zeitschrift abonniert, die monatlich herausgegeben und geliefert wurde. Die Rechnungsstellung erfolgt halbljährlich, die Vertraglaufzeit immer ein Jahr, kündbar zum Jahresende.

Dieses Jahr erhielt ich erst im Mai alle 6 Ausgaben des Jahres 2005 incl. des folgenden Monats Juni geliefert. Das hat mich natürlich geärgert und ich versuchte telefonisch Kontaktmit dem Verlag aufzunehmen. Erfolglos.

Zwischenzeitlich kam die Rechnung für das 2. Quartal mit dem Hinweis, man habe den Lieferturnus verändert und liefere nun mehrere Ausgaben gleichzeitig. Daraufhin habe ich schrifltich per Fax außerordentlich gekündigt, da eineÄnderung der Lieferbedingungen m-E. die Zustimmung des Kunden erfordert.

Erneut gab es auf mein Fax keine Antwort.

Zwischenzeitlich kam die erste Mahnung ins Haus. Per Mail habe ich mit einer Frist die Bestätiigung der Kündigung eingefordert, unter Androhung der Einschaltung eines Anwaltes, sollte weiter keine Reaktion erfolgten.

Daraufhin hat sich "Leserservice" gemeldet und die Kündigung zum Jahresende bestätigt, mit dem Hinweis, offene Rechnung behalten Ihre Gültigkeit.

Nun meine Fragen:

1. Kann ich außerordentlich kündigen, wenn diie Lieferbedingungen einfach ohne meine Zustimmung geändert werden?
2. Wie gehe nun korrekt vor, um Einspruch zu erheben?
3. Wie stehen meine Chancen unterjährig aus dem Vertrag zu kommen?

Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten im Voraus.

Viele Grüße, Bernd
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

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kolleganwalt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für den Hinweis. Ich denke, das trifft generell zu, wenn man jemanden etwas fragt.

Ich möchte genau aus diesem Grund gerne wissen, ob meine Überlegungen richtig sind und ein Einspruch lohnt.

Herzliche Grüße, Bernd
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Klabautermann
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach kommt man da sehr wohl raus, aber ich bin kein Fachmann.

Genauso wie man kein Schweineschnitzel akzeptieren muß, wenn man Rumpsteak bestellt hat, oder Hotel Adam nicht akzeptieren muß, wenn das gebuchte Hotel Eva überbelegt ist, so wird man auch bei einer monatlichen Publikation nicht akzeptieren müssen, daß die dann einfach mal im Sechserpack zu irgend einem Termin bei einem abgemüllt wird.

Da ist der Sche.ß ja nimmer aktuell.

Genau mit dem Argument würde ich fristlos kündigen, unter Hinweis darauf, daß den veränderten Lieferbedingungen ja nicht zugestimmt wurde und den Geldhahn abdrehen, das heißt: Abbuchungserlaubnis widerrufen, Rechnungen nicht mehr zahlen.

Sollen die Id.oten dann doch klagen, wenn sie sich im Recht glauben.

Das dürfte in die Hose gehen, außerdem ist der Aufwand wegen einiger Heftchen
(Schreiberlings Pamphlete) ja wohl zu hoch...
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