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Inga noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.07.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 09.07.05, 16:03 Titel: Mietstaffelung übersehen! Nachzahlung? |
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Hallo Ihr Foris,
ich lebe seit über 6 Jahren in dieser Wohnung, und heute traf mich der Schlag, als ich meine Post öffnete.
Es war ein Anwaltsschreiben, in dem steht, daß ich über 1.000 Euro an meine Vermieter und 150 Euro an den Anwalt zahlen soll.
Ich hatte damals eine Staffelmiete vereinbart, aber es irgendwie verschludert.
Also habe ich die Staffelung nur bis 2001 gemacht, danach ist es weder mir, noch dem Vermieter aufgefallen, und es wurde nie ein Wort darüber verloren.
Und nun kommt einfach dieses Schreiben, obwohl nie darüber geredet wurde.
Kann er es jetzt einfach so nachfordern?
Verjährt sowas nicht?
Es wäre schön, wenn das jemand von euch wüßte, und mir da helfen könnte.
Liebe Grüße,
Inge |
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flo2 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 09.07.05, 16:24 Titel: |
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Forderungen von 2001 und davor dürften verjährt sein (wegen 3-jähriger Verjährungsfrist). Ab 2002 könnte es sein, dass es noch nicht verjährt ist. Rechtsberatung und genauere Infos erhalten Sie beim Anwalt. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 09.07.05, 18:03 Titel: |
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...und, wenn der VM nicht vorher schon vergeblich darauf hingewiesen hat, dass ihm eine höhere Miete zusteht, dann gibt es auch keinen Grund, wieso den Brief ein Anwalt schreiben musste. Danach kann es wohl auch nicht erforderlich sein, dass der M den Anwalt der VM zahlt. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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Inga noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.07.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 10.07.05, 04:20 Titel: |
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Hallo ihr beiden,
schade, daß ich dann doch noch soviel nachzahlen muß.
Ich hatte gehofft, daß dann das "Gewohnheitsrecht" eintritt, und der VM es vorher schon gesagt haben müßte.
Deshalb verstehe ich auch nicht, wieso ich den Anwalt zahlen soll.
Es ist NIE auch nur eine Silbe über den Irrtum mit der Staffelmiete gefallen.
Und in dem Schreiben vom Anwalt steht auch drin, daß es den VM durch die Euroumstellung nicht aufgefallen ist. |
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flo2 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 10.07.05, 10:56 Titel: |
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Ob Sie das zahlen müssen oder nicht, kann nur ein Anwalt beurteilen. Ob Sie die Gebühren des Anwalts des VM zahlen müssen, erscheint mir unter den genannten Umständen fraglich. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 10.07.05, 12:06 Titel: |
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Zitat: | Forderungen von 2001 und davor dürften verjährt sein (wegen 3-jähriger Verjährungsfrist). Ab 2002 könnte es sein, dass es noch nicht verjährt ist. |
Das mit der Verjährung stimmt nicht.
Da man, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes auf der Überweisung vermerkt ist, mit der nächsten Zahlung immer die ältesten Schulden zahlt, sind die geschuldeten 1000 Euro also "neue" Schulden. Ich denke, diese 1000 Euro dürften den letzen 1-3 Mieten entsprechen, aber bestimmt keine Schulden aus 2001 enthalten.
Da hier mit Sicherheit ein Zahlungsverzug eingetreten ist, dürften auch die Anwaltskosten gerechtfertigt sein. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 10.07.05, 13:02 Titel: |
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Normaler Weise erstellt der VM doch jährlich eine Nebenkostenabrechung. In der taucht doch dann auch die Kaltmiete als "SOLL" und "EINGANG" auf. Wenn dort als "SOLL" etwas falsches steht, könnte könnte ein Rechtsverdreher das evtl. als Verzicht auf die Erhöhung auslegen. Andererseits steht dagegen, dass Verträge einzuhalten sind. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 10.07.05, 13:04 Titel: |
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In meiner Nebenkostenabrechnung stand noch nie die Kaltmiete mit drin. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 10.07.05, 13:21 Titel: |
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Wie stellt denn dann der VM fest, wieviel NK-Vorauszahlung Sie geleistet haben?
Zahlungseingänge(ist) - Kaltmiete(soll!) = NK-Vorauszahlung(ist). _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 10.07.05, 13:31 Titel: |
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Ja das ist klar, dennoch taucht dies nicht in der Nebenkostenabrechnung auf. Da steht nur wieviel gezahlt wurde also der IST dann noch wieviel die einzelnen Posten an Ausgaben sind und dann die Differenz der zwischen Ausgaben und Vorauszahlung. Das ergibt entweder ne Nachzahlung oder Guthaben. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 10.07.05, 14:06 Titel: |
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In der NK-Abrechnung steht, wieviel an NK vorausgezahlt wurde.
Da man jedoch (i.d.R.) nur EINE Gesamtvorauszahlung für Kaltmiete und NK zusammen je Monat tätigt, muss der VM mit Hilfe der Soll-Kaltmiete die NK-Vorauszahlung ermitteln. Also läßt sich die vom VM angenommene (oder damit anerkannte???) Soll-Kaltmiete aus den Zahlen rückrechnen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 10.07.05, 14:34 Titel: |
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Die Miete wird nicht aus der NK-Abrechung "rückgerechnet", sondern im Vertrag nachgelesen.
Auch, wenn sich der Vermieter zigfach in der NK-Abrechnung verrechnet, dann wird daraus noch lange keine andere Mietvereinbarung.
Wie wäre es denn andersrum? |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 11.07.05, 08:50 Titel: |
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In dem MV wird bestimmt so oder ähnlich stehen:
Neben der Kaltmiete sind xxx€ an NK zu zahlen.
Also warum sollte die Kaltmiete in der NK-Abrechnung angegeben werden? |
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