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Doppelte Kündigung

 
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bert2006
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 21:36    Titel: Doppelte Kündigung Antworten mit Zitat

hallo,

wie verhält es sich wenn man eine kündigung erhält in der a. wegen eigenbedarf gekundigt wird und b. vorsorglich wegen nicht bezahlens der miete .
und nach einem halben jahr nach dem man ausgezogen ist stellt man fest das der eigenbedarf nicht in anspruch genommen wird/wurde.

kann der ex-mierter dann anspruche geltend machen oder erübrigt sich das aufgrund der vorsorglichen kündigung b. Idee


merci bert
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kündigung b hat damit nichts zu tun.

Wenn der Mieter beweisen (!) kann, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben (!) war, insbesondere also am Auszugstag nicht bestand, kann er seine Kosten beim VM geltend machen. Entfällt der Eigenbedarf vor Auszug, hat der VM dem M das mitzuteilen.

Andererseits habe ich auch schon ein Urteil gelesen, wo es hieß: "wenn der M freiwillig auszieht, ist er selber Schuld, er hätte ja vorher gerichtlich den Eigenbedarf überprüfen lassen können."

Nur "hilfsweise" wegen Nichtbezahlens der Miete zu kündigen ist oberfaul. Entweder kann der VM wegen 2 ausstehenden Mieten kündigen oder nicht, Was genau fehlte bei Ihnen bzw. was genau wurde Ihnen vorgeworfen?
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Gründe zutreffen, dann kann man so viele davon in seiner Kündigung benennen, wie man will. Nirgendwo steht geschrieben, dass man seine Gründe nacheinander vorzubringen hat oder sich einen aussuchen muss. Wenn dann auch nur eine der Begründunggen stimmt, dann ist die Kündigung natürlich rechtens.
Hilfsweise Kündigungen sind z.B. im Arbeitsrecht gang und gäbe.
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bert2006
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Wenn dann auch nur eine der Begründunggen stimmt, dann ist die Kündigung natürlich rechtens.
.


ok das wollte ich wissen....... dachte ich mir auch schon.

cu bert
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