Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Folgende Situation. Bis 2003 lebte ich zusammen mit meinem Exgatten mittels schriftlichen Mietvertrag in einem Haus. Nach der Trennung kündigten wir zunächst den Mietvertrag, ich blieb jedoch nach mündlicher Absprache mit dem Vermieter weiterhin im Haus wohnen, einen neuen schriftlichen Vertrag gab es jedoch bis heute nicht mehr.
Nunmehr habe ich diesen mündlichen Mietvertrag fristgerecht zum 30.09. gekündigt. Die Kaution aus dem alten Vertrag (€ 3.000) verblieb jedoch bis jetzt beim Vermieter.
Auf Anfrage hin die Kaution bereits jetzt zurückzuzahlen, weigert sich der Vermieter. Wir sind uns einig daß das Haus besenrein ohne weitere Reparaturen übergeben wird.
Frage: Wie ist die Rechtslage ? Muß der Vermieter die Kaution umgehend freigeben ?
Welche Handhabe gibt es dafür wenn er es nicht tut ?
Der VM kann sich zwischen 2 und 6 Monaten Zeit lassen mit Rückzahlung der Kaution. Darüber hinaus kann er noch einen Teil, in Höhe der zu erwartenden Nebenkostennachforderung, zurück behalten.
unbedingt Übergabeprotokoll erstellen, in dem haarklein aufgeführt wird, was vom M noch zu machen oder zahlen ist. Wenn das Protokoll enthält, dass der M nichts mehr zu machen hat, kann der VM nur einen Teil für NK behalten. Sie schreiben so als ob Sie das ganze Haus gemietet haben, dann zahlen Sie doch NK (außer Grundsteuer) vermutlich nicht an den VM sondern direkt an die Stadt oder den Gärtner ? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Ja ich bezahle zusätzlich einen Nebenkostenabschlag (für die Grundsteuer), alles weitere erledige ich direkt mit den Versorgern (Müll, Gas etc.). Bisher mußte ich keine Nachzahlungen für Nebenkosten an den Vermieter bezahlen, somit er eigentlich daraus keine Rückstände haben wird.
Da sich die Grundsteuer nicht ändert, sollten Sie - wenn es irgend möglich ist - bei der Wohnungsübergabe auch diese Nebenkosten (wenn es denn die einzigen sind, die über den VM laufen) mit dem VM ABSCHLIESSEND klären.
Alles, wo bei der Übergabe nicht haarklein geregelt wird, was noch zu tun/zahlen ist, gibt hinterher Ärger, weil der VM ja noch im Besitz Ihrer Kaution ist (und nun mal der Versuchung unterliegt, davon noch etwas für sich abzuzweigen). _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.