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Verfasst am: 01.07.05, 10:38 Titel: Schufa welche Leistungsart nach ARB *Rechtschutz*
Hallo,
habe Einträge bei der Schufa, die nicht korrekt sind (u.a. aus Betrug mit meiner kopierten Kreditkarte, aber auch eine andere, von mir bestrittene Forderung). Habe meine RSV um Beratungshilfe bei einem RA gebeten.
1. Zu welcher Leistungsart kann man so einen Fall zählen? RSV wird sich sicherlich erstmal negativ äußern, d.h. ablehnen.
2. Welcher Anwalt wäre für einen solchen Fall der beste Ansprechpartner (Spezialgebiet?)?
der Adressat scheint mir nicht der richtige zu sein. Die Meldungen in der Schufa scheinen die Meldungen der Kreditgeber korrekt wiederzugeben.
Hier müsste die Bank/Kreditkartengesellschaft doch verklagt werden, die Betrugsschäden aus der Kreditkarte zu übernehmen bzw. auf die Geltendmachung der bestrittenen Forderung zu verzichten.
Nach erfolgreicher Klage hier würde die Schufa ja automatisch bereinigt werden...
der Adressat scheint mir nicht der richtige zu sein. Die Meldungen in der Schufa scheinen die Meldungen der Kreditgeber korrekt wiederzugeben.
Hier müsste die Bank/Kreditkartengesellschaft doch verklagt werden, die Betrugsschäden aus der Kreditkarte zu übernehmen bzw. auf die Geltendmachung der bestrittenen Forderung zu verzichten.
Nach erfolgreicher Klage hier würde die Schufa ja automatisch bereinigt werden...
Verfasst am: 11.07.05, 04:43 Titel: Re: Schufa welche Leistungsart nach ARB *Rechtschutz*
Adamski hat folgendes geschrieben::
Hallo,
habe Einträge bei der Schufa, die nicht korrekt sind (u.a. aus Betrug mit meiner kopierten Kreditkarte, aber auch eine andere, von mir bestrittene Forderung). Habe meine RSV um Beratungshilfe bei einem RA gebeten.
1. Zu welcher Leistungsart kann man so einen Fall zählen? RSV wird sich sicherlich erstmal negativ äußern, d.h. ablehnen.
2. Welcher Anwalt wäre für einen solchen Fall der beste Ansprechpartner (Spezialgebiet?)?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen
Adamski
Schon jemanden gefunden, der die Sache übernimmt ?
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