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Verfasst am: 04.07.05, 21:03 Titel: Unfall durch Wohnmangel
Hallo Leute,
ich wollte mal fragen, ob ich Schadensersatzansprüche rückwirkend geltend machen kann, wenn uns in einer neubezogenen Wohnung z.T. gravierende Wohnungsmängel festgestellt haben.
Problem 1: Eine Leckage im Heisswassersystem, Wasser tränkt die Wände in 4 Zimmern. Durch einen Experten für Bautrocknung sind in Gegenwart des Vermieters hohe Feuchtigkeitswerte in Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Bad festgestellt worden. Da der Heisswasserzähler auch ohne Heisswasserentnahme einen Durchfluss misst ( seit Bezug am 01.03.05 sind es fast 1400m³(!) Wasser die in die Wand laufen.
Vermieter versprach, einen Handwerker zu beauftragen, das war vor 4 Wochen.
Ich habe dem Vermieter vorgeschlagen, erst mal die restlichen Kautionsraten ( 2x300? ) solange einzubehalten, bis die Leckage beseitigt, die Wände getrocknet und nach einem Sporentest eine gesundheitsbezogene Unbedenklichkeit gewährleistet ist. Sporentest ist mir deshalb wichtig, weil wir 4 Kinder haben.
Problem 2: Über den Kinderzimmern befindet sich die Terasse unserer Nachbarn. Nach starkem Regen läuft Wasser in die Zwischendecke und tropft auf den Fliesenboden. Das Problem war bekannt, aber es sollte auch schon behoben sein. Ein Dachdecker hat das Dach nach Vermieteranweisung aber nur teilweise repariert, warum....??
Nun hat es wieder stark geregnet, ich habe den Raum betreten und bin auf einer Wasserlache ausgerutscht. Dabei habe ich mir die Wirbelsäule geprellt.
Jetzt will ich entschädigt werden, sollte ich dazu Anzeige erstatten?
Wie sieht es mit dem Honorar eines Anwalts aus?
Ausserdem kann ich mich im Moment weder um unsere Kinder richtig kümmern, noch effektiv an meinem Existenzgründungsvorhaben arbeiten. Ich bin z.Zt. arbeitslos bzw. Existenzgründer.
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
Verfasst am: 05.07.05, 06:28 Titel:
Sorry, aber Sie wussten doch, dass der Schaden vorhanden ist und mussten daher damit rechnen, sich verletzen zu können.
Sie schreiben selber, dass das Problem bekannt war/ist.
Daher hätten sie sich besser vorsehen müssen.
Ich sehe da jetzt keien Ansprüche gegen Irgendjemanden.
Übrigens ist die Kaution unabhängig von eventuellen Mängeln zu entrichten.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Der Schaden war bekannt, hatte aber schon behoben sein müssen! Ich sehe durchaus einen Grund für eine Schadenersatzklage, auf Schmerzensgeld bzw. Folgeschäden.
Gleichzeitig auch gleich eine neue Wohnung suchen, weil:
1. der VM macht nix und wird auch nix machen, das ist doch jetzt schon offensichtlich
2. bei einer Schadenersatzklage ist davon auszugehen, dass in Zukunft nicht mit einem "normalen" Mieter/Vermieter-Verhältnis zu rechnen ist. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Der Schaden war bekannt, hatte aber schon behoben sein müssen! Ich sehe durchaus einen Grund für eine Schadenersatzklage, auf Schmerzensgeld bzw. Folgeschäden.
Na, ja, so sicher wär ich mir da nicht, schließlich gibts den § 254 BGB. Da sollte man sich doch eingehend rechtlich beraten lassen, das kann und darf ein Internetforum nicht leisten.
@det11:
Ich hatte nicht mitbekommen, dass es so stark geregnet hat, war zu diesem Zeitpunkt im Bad. Auf dem Weg zum Kleiderschrank war die Pfütze im Weg. Muss ich denn erst aus dem Fenster sehen, bevor ich mich gefahrlos durch die Wohnung bewegen kann, bei 710 ? Miete / Monat ?
Verfasst am: 11.07.05, 07:53 Titel: Re: Unfall durch Wohnmangel
Zitat:
Da der Heisswasserzähler auch ohne Heisswasserentnahme einen Durchfluss misst ( seit Bezug am 01.03.05 sind es fast 1400m³(!) Wasser die in die Wand laufen.
WAAAS????? 1400 Liter meinen Sie doch bestimmt?
Bei 1400m³ wäre der Preis alleine für das Wasser+Kanal in unserer Gemeinde schon 7000EUR.
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