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Mal eine kurze Frage zur Privaten Haftpflichtversicherung: Die tritt ja ein, wenn ich z. B. irgendwas kaputtmache oder beschädige (fahrlässig oder aus unachtsamkeit, nicht mutwillig), was einem anderen gehört.
Gilt das auch für eine Mietwohnung? Also wenn ich eine Wohnung gemietet habe, in der ich wohne, und dann aus Unachtsamkeit was an der Wohnung beschädige? Ein Fester z. B. kaputtmache. Die Wohnung gehört ja nicht mir sondern einem anderen.
Mal eine kurze Frage zur Privaten Haftpflichtversicherung: Die tritt ja ein, wenn ich z. B. irgendwas kaputtmache oder beschädige (fahrlässig oder aus unachtsamkeit, nicht mutwillig), was einem anderen gehört.
Gilt das auch für eine Mietwohnung? Also wenn ich eine Wohnung gemietet habe, in der ich wohne, und dann aus Unachtsamkeit was an der Wohnung beschädige? Ein Fester z. B. kaputtmache. Die Wohnung gehört ja nicht mir sondern einem anderen.
Danke für Antworten,
Grüße, Manfred
In der Regel besteht keine Deckung für Schäden, die Sie an gemieteten oder geliehenen Sachen verursachen.
Mietsachschäden sind heutzutage in den meisten Versicherungsverträgen abgesichert. Scahuen Sie mal in Ihre Vertragsunterlagen (Besondere Bedingungen für die Private Haftpflicht).
Bei dem Fenster muss ich Sie allerdings enttäuschen. Das ist so oder so nicht abgedeckt.
Sie könnten dafür über Ihre Hausratversicherung eine Glas-Pauschalversicherung abschließen. Daher ist und bleibt der Versicherungsschutz hierfür über die Private Haftpflicht ausgeschlossen.
Sind Sie bei jemandem zu Besuch, der auch Mieter ist, und machen sein Fenster kaputt, wird es dagegen von Ihrer Privaten Haftpflicht bezahlt. Für die Wohnung hätten Sie selbst ja auch keine Glas-Pauschalversicherung abschließen können, sondern nur Ihr Bekannter, der in der Wohnung wohnt.
Ich hoffe, das war so verständlich. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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