Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.07.05, 06:54 Titel: Studium ohne gültige Studien- und Prüfungsordnung
Hallo,
ich habe vor einem Jahr ein 4-semstriges Masterstudium in der BRD aufgenommen. Zum damaligen Zeitpunkt, also vor einem Jahr, war dieser Master noch nicht akkreditiert und es gab auch noch keine gültige Studien- und Prüfungsordnung. Trotzdem konnten sich bereits Studenten immatrikulieren, bei Vorliegen der Einschreibevoraussetzungen (gemäß einer damaligen vorläufigen Studienordnung) und das Studium beginnen. Vor einem Jahr hieß es von der Hochschule, dass die Akkreditierung zum Wintersemester 2004/05 kommen wird, somit steht einem reibungslosen STudium nicht im Wege. Nun stellt sich folgender Sachverhalt: Nach nunmehr 2 Semestern Studium stehen die ersten Masterprüfungen an und es gibt noch immer keine gültige Studien- und Prüfungsordnung von Seiten des Rektorats . Prüfungen können zwar bereits ab AUgust abgelegt werden, allerdings nur mit dem Hinweis des zuständigen Prüfungsamts, dass dies im Vorgriff auf eine gültige Prüfungsordnung erfolge.
Ein Beschwerdebrief an das zuständige Hochschulrektorat wurde dort zur Kenntnis genommen und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Laut Fachbereich ist das Rektorat für die amtliche Ausweisung und Zustimmung der Ordnungen zuständig.
Meine Frage dazu:
Muß man sich als Student das gefallen lassen ?...Das heisst, unter Umständen Prüfungen zu schreiben, für die es (noch) keine Prüfungsordnung gibt ?.....Was könnte dies für Konsequenzen haben ? (Gültigkeit)
Hat man als Student hier nicht auch ein Recht auf ordnungsgemäße gültige Prüfungen und einen Abschluß, für den man sich ja eigentlich eingeschrieben hat und nicht aus reinem "Studierspaß" ?
Ihr Studium dauert doch noch ein ganzes Jahr. Prüfungsordnungen müssen durch so viele Gremien und Behörden, dass das Genehmigungsverfahren oft sehr lange dauert. Es ist daher nicht ungewöhnlich, einen Studiengang schon vorab mal mit vorläufigen Ordnungen zu beginnen. Die Alternative wäre, den Studiengang erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens zu beginnen. Dann gäbe es Ihren Studiengang noch gar nicht - wäre Ihnen das lieber? Selbst wenn die endgültigen Ordnungen sich von den jetzigen vorläufigen unterscheiden werden, ist es durchaus üblich, die vorläufigen Ordnungen für eine Übergangszeit zu berücksichtigen.
Ich selber habe ebenfalls an einer Hochschule studiert, die keine gültige Prüfungsordnung (Diplomstudiengang) hatte und kann davon nur abraten!!
Zu viele Ungereimtheiten entwickeln sich im Laufe des Studiums und eindeutige Informationen über Studienleistungen waren häufig nicht zu erhalten und man wird von Pontius nach Pilatus geschickt, ohne leztendlich handfeste Informationen zu erhalten.
Letztendlich ist man der Willkür der Hochschule hoffnungslos ausgeliefert, verliert Zeit und damit auch Geld.
Ein Freund von mir hat alle Studienleistungen - sofern bekannt - abgelegt und hält bis heute kein Diplomzeugnis in der Hand (über 1Jahr). Ein anderer hat entgeistert aufgegeben wie ich selber auch (Hochschulwechsel).
Die Sache habe ich auf Grund eingeführter Studiengebüren vor das Verwaltungsgericht gebracht und bin ganz zuversichtlich den Prozess zu gewinnen, wie auch für weitere Studenten bessere Bedingungen zu schaffen.
Der Schaden für den persönlichen Werdegang, den eine Hochschule anrichten kann ist immens!
Es gäbe hierzu viele Fakten aufzuführen, doch dies möchte ich hier nicht machen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.