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INKASSOFORDERUNG OHNE VORHERIGE MAHNBESCHEID

 
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sanzal
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 10:51    Titel: INKASSOFORDERUNG OHNE VORHERIGE MAHNBESCHEID Antworten mit Zitat

Hallo, folgendes Problem. Habe vor ca 2 1/2 Jahren ein Fittnesclub besucht, monatlich sollten 60€ abgebucht werden. Nach 3 Monaten habe ich gekündigt und bemerkte das noch nichts abgebucht war. Erst nach zwei Monaten kam die Abbuchung des vollen Betrages, worauf ich dies verweigerte und den Betrag rückbuchen ließ. Mit der Begründung das es ja monatlich abgebucht werden sollte. Nach dieser Tat bekam ich einen Brief wo drin stand, das ich offene Rechnung hätte. Ich gab an das ich es nach dem Urlaub bezahlen würde, doch irgendwie ging das unter.
Jetzt bekam ich einen Brief einer Inkasso Firma die diesen Betrag + Gebühren einfordert.

Wie soll man sich in einer solchen Situation verhalten. Ich habe von der Firma nie einen Mahnebscheid bekommen, geschweige denn einen formal korrekten Brief wo man mich zur Zahlung aufforderte.

Wie sieht bei solchen Sachen die Verjährungsfrist aus.

Ich bitte um Rat.

Besten Dank
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Klabautermann
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Den Betrag bist Du längst schuldig, also zahlen.

Statt sich zu freuen, daß nicht gleich abgebucht wurde, hast Du dann auch noch Zicken gemacht, als die Monate später das Geld haben wollten. Da war es längst fällig.

Dann hast Du angegeben, nach dem Urlaub zu zahlen (so lange müssen die aber nicht warten, da eben längst fällig, geeinigt habt Ihr Euch darauf ja nicht, sondern einseitig von Dir halt mal so festgelegt.)

Das ging dann "unter"...

...verjährt ist da noch nichts, wenn das "ca. 2 1/2 Jahre" her ist, außerdem hast Du ja Zahlung nach dem Urlaub (auch schon wieder vorbei...) zugesagt gehabt.

Zahl halt jetzt schleunigst den offenen Betrag und hoffe mal darauf, daß es dann Ruhe gibt.

Die Inkassokosten täte ich erst mal nicht zahlen.
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Du solltest die Hauptforderung an den Fitnessclub zahlen. ! (direkt auf deren konto)
Und die Inkassogebühren und das inkasobüro übergehst Du !
Die feine englische Art war das aber nicht !
Ich würde hier dem Fitnessstudio das hier damals die mtl abbuchung verschlafen hat
mindestens die Zinsen und die Gebühr für die rücklastschrift begleichen .
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manfred123
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Auch wenn Sie monatliche Abbuchung vereinbart haben besteht Ihrerseits auch eine
gewisse Mitwirkungspflicht spätestens nach zwei Monaten hätten Sie sich bei dem
Fitnessstudio erkundigen müssen weshalb noch nicht abgebucht wurde. Den die Leistung vom Fitnesstudio wurde ja erbracht. Als Sie dann die Abbuchung zürckgehen ließen,setzten Sie sich selber in Zahlungsverzug!

Also war keine Mahnung mehr erforderlich!

Bei einem Mahnbescheid wären Ihnen auch Gebühren enstanden!
Ausserdem hätten Sie diesem evt. wiedersprochen so hätte sich die Zahlung
noch weiter hinausgezögert.
Die vorgehensweise ist sicher nicht Kundenfreundlich nur wenn mann 2 1/2 Jahre
nichts macht..........
MfG
Manfred
Dies ist meine pesönliche Meinung, sie ist rechtlich nicht bindend!
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sanzal
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, erstmal danke für die Antworten.

Ich gestehe ja ein dass ich zu 80% schuldig bin. Der Betrag hätte damals nach dem Urlaub bezahlt werden sollen, doch man vergißt das halt und erinnert sich viellicht in ein paar Wochen wieder dran und dann ist natürlich der Zwang groß den Betrag ohne Aufforderung nicht zu bezahlen. Weil man annimmt das die das vergessen haben.

Was mich hier aufregt, ist ja die Tatsache das ich überhaupt keine Forderung bekommen habe. Hätten die mir damals Druck gemacht, hätte ich diesen Betrag ohne wiederworte überwiesen. Mir war das dann auch nach einer gewissen Zeit scheißegal, natürlich ist das nicht die richtige Einstellung, doch der alleinig schuldige bin ich hier sicherlich nicht. Man hätte ein Mahnbescheid schicken können wo man mich auffordert den Betrag zu bezahlen, ein solches Schreiben habe ich nicht. Soll ja auch dazu dienen dem Schuldiger eine letzte Chance zu geben und ihn von seinem Traum zu wecken, das Geld nie bezahlen zu müssen.

Wenn ich jetzt nicht bezahle, was könnte die Inkasso firma tun, ich meine könnte es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Oder wie sieht das weitere Verfahren seitens der IF aus.

Vielen Dank.
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Klabautermann
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt hier: "Traum erweckt, das Geld nie bezahlen zu müssen"

Das ist der eigentliche Aufreger.

Wo kommen wir denn hin, wenn jeder davon träumt nie bezahlen zu müssen, der

1. einen Vertrag geschlossen hat

2. die Lieferung (Leistung) bezogen hat

und dann 3. eben zahlen muß.

Das ist eine schlechte Einstellung und im übrigen auch nicht rechtens.

Jetzt schnell zahlen, damit Ruhe ist und mal über die eigene Einstellung nachdenken, die ist einigermaßen fatal...
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt aber nicht alle gleichzeitig empören ...
Es wurde ja zugegeben das man nichts großartig nachgehakt hat und eben die Hoffnung hatte hier wirds vergessen...

Wer ist hier ohne Sünde in diesem Forum ? Mit den Augen rollen

Wenn Du die Hauptforderung plus zinsen und die rücklastschrift (müssten 6 € sein )
an das Studio zahlst und das Inkasso übergehst kann streng genommen das Inkasso abgesehen von den üblichen Mahnbriefen nicht viel machen und wird daher meistens kurz vor MB ausgebuchen

Das inkasso müsste um hier an die gebühren zu kommen über einen RA das verfahren eröffnen..welcher zu Dir an Deinen Wohnort müsste bzw einen anwalt an Deinem Wohnort einschalten um hier den Kampf um die Gebühren zu führen.

Die Richter anerkennen in der Regel nur RA ODER Inkassogebühren - Beides zusammen
nicht.
z.b OLG Dresden NJW RR 1994 seite 1139
D.h die geringe Provision müssten hier mit 2 oder 3 Parteien geteilt werden und es besteht ja auch noch das Risiko das das Inkassobüro verliert.
am besten jeglichen kontakt mit dem inkasso vermeiden und aussitzen

keine rechtsberatung - privatmeinung
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

danyb hat folgendes geschrieben::

Die Richter anerkennen in der Regel nur RA ODER Inkassogebühren - Beides zusammen
nicht.
z.b OLG Dresden NJW RR 1994 seite 1139
D.h die geringe Provision müssten hier mit 2 oder 3 Parteien geteilt werden und es besteht ja auch noch das Risiko das das Inkassobüro verliert.
am besten jeglichen kontakt mit dem inkasso vermeiden und aussitzen


Ich wiederhole mich:

Das ist nicht zutreffend.

Wenn eine Forderung durch ein Inkassounternehmen geltend gemacht wird und dann die Geltendmachung derselben Forderung an einen Anwalt übergeben wird, so werden nach bisheriger verbreiteter Rspr. nur die Kosten eines der beiden ersetzt.

Wenn aber das Inkassounternehmen/der Gläubiger einen Anwalt einschaltet, da der Schuldner die Gebühren des Inkanssounternehmens nicht zahlt, so sind diese Kosten unproblematisch als Verzugskosten zu ersetzen.

Wenn die Rechts- und Beweislage insoweit klar ist und es klar erkennbar ist, dass der Schuldner kein Sozialfall ist, gibt es keinen offensichtlichen Grund, die Forderung abzuschreiben.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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danyb
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wiederhole mich:



M..E ist dies nicht so -
Ich war bei einem ( sehr großen) Inkasso unternehmen beschäftigt.
Bei den Klagebeauftragung durch unseren Auftraggeber wurde vom Gericht noch NIE
beide Gebühren als erstattungsfähig zugelassen - zumindest nicht in meiner Zeit.

Die RA sowie die Ink gebühren sind immer im kontext mit der Forderung zu sehen. !!
Sonst hätten ja die OLG urteile überhaupt keine relevanz !?
Die Inkasso Gebühren werden zur Hauptforderung und dann eingeklagt ?!

Wenn dem so wäre was Du schreibst - warum klagen dann Inkassofirmen so selten wenns um die eigenen Gebühren geht ? Mir istzumindest kein Fall bekannt das hier geklagt wurde ?

Dies wäre auch aus finanztechnischer Hinsicht für das Inkassounternehemn absurd .

Im vorliegenden Fall dürfte es zudem sehr schwierig werden hier überhaupt zu gewinnen .
Es ist ja nicht sache des kunden ständig auf den ktoauszug zu schauen und sich zu fragen :wann kommt endlich die abbuchung ?
Und wenn nach jahren dann , ohne ankündigung (?) , abgebucht wird könnte man durchaus verstehen das hier die abbuchung storniert wird.

Ist an den haaren herbeigezogen , aber wenn ich ein strafzettel am auto finde sitze ich ja auch nicht zu hause und warte darauf das dieser per post endlich kommt.
kommt er nicht dann freu ich mich ist doch logisch ? oder ruft ich an und frag : wo bleibt der strafzettel ? Hand aufs Herz ?!

oder hinkt der vergleich ? dann sorry !
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Klabautermann
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich freu mich auch, wenn nichts kommt, was ich zahlen muß, hinterherlaufen muß ja keiner.

Aber hier kam die Abbuchung des Gesamtbetrages nach ein paar Monaten und der war bis zu dem Datum auch fällig, nur ist halt nicht monatlich sofort abgebucht worden, sondern, nach Entdeckung des Fehlers dann die 3 Monate zusammen.

Bis hierhin war das ja durchaus zum Vorteil des Schuldners.

Warum er dann die Lastschrift hat zurückgehen lassen, obwohl die 3 Monatsbeiträge fällig waren, will mir nicht einleuchten.

Später wird er erinnert und will dann nach dem Urlaub zahlen, "vergißt" das aber auch wieder.

Fällig ist seine Zahlung längst, verjährt ist sie nicht, wieso wundert er sich dann, wenn nachgefaßt wird?

Der müßte ja längst gezahlt haben und ist gut beraten, wenn er es jetzt schleunigst nachholt.
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sanzal
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Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, erstmal Danke für die ganzen Antworten.

Ich habe jetzt die Hauptforderung + Lastschriftgebühr überwiesen und hoffe das die jetzt still halten. Ich sehe auch nicht ein weshalb ich noch die Zinsen und Mahngebühren bezahlen soll. Als Kunde fühle ich mich da schon verarscht, die hätten ja noch ein paar Jahre warten können, dann hätten die ein höheren Betrag einfordern können mit einem höheren Zinssatz.

Nochmals danke für den Rat. Obwohl einige hier richtig emotional wurden, denen sei gesagt das sie sich bitte nicht so aufregen sollten. Ich wollt ja nur ein paar gute Ratschläge, die ich auch letztendlich bekommen habe.

Beste Grüße
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