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Bettengeldberechnung nach dem Tode im Pflegeheim

 
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sds-wald
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 16:57    Titel: Bettengeldberechnung nach dem Tode im Pflegeheim Antworten mit Zitat

Im Heimvertrag steht ausdrücklich das der Vertrag mti dem Tode endet. Dennoch berechnet das Pflegeheim Bettengeld bis zum Ende des Sterbemonats. Frage : ist dies rechtens ???
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 17:22    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Ja, wer bei meiner Mutter auch so.

Gruss

Andreas
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sds-wald
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

also diese antwort reicht mich echt nicht. benötige hinweis auf rechstgrundlagen... bei sozhialhilfeempfängern z.b. zahlt das sozialamt diese leistung nicht, obwohl vertraglich die gleichen voraussetzungen gegeben sind (versorgungsvertrag, heimvertrag) weiterhin zahlt die pflegekasse auch nur bis zum todestag.. es gibt eine rechtsvorschrift die eine berechnung als rechsswidrig auslegt. leider ist mir entfallen, was festgelegt war (gerichtsurteil etc.)
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 08:30    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Ja, wer bei meiner Mutter auch so.


Eine schöne, juristisch fundierte und doch universell einsetzbare Begründung. Lachen

Also: Es kommt auf den genauen Wortlaut des Heimvertrags an. Steht dort etwas von einer Zahlungspflicht bis zum Ablauf des Sterbemonats? Zulässig ist laut § 4 b Absatz. 8 Heimgesetz sogar ein Fortgelten des Heimvertrages bis zum Ende des Monats, der auf den Sterbemonat folgt. Für diesen Zeitraum ermäßigt sich aber das Heimentgelt um die ersparten Aufwendungen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt. 1.Unterkunft, 2.Verpflegung, 3.Investitionszulage (o.ä.).

Wie sieht denn die Heimrechnung aus?

Selbstzahler oder Sozialamt?

Krankenkasse zahlt nur genau bis zum Todestag.
Die ersparten Aufwendungen sind sehr gering.

Sollte der Verstorbene außer dem Beitrag aus der Pflegeversicherung, z.B. Stufe III, den Rest selbst bezahlt haben, dann kann man nur hoffen, dass das Bett ganz schnell belegt wird. Heimplatz Pflegestufe III kostet mindestens um die 3.000 €. Kasse oder Pflegevesicherung bezahlt so um die 1.000 €, Stichwort: ersparte Aufwendungen Heimvertrag im net nachschauen, Kati
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Verbraucherzentralen kennen dieses Urteil. Das war etwa im Jahre 1999/2000, wenn ich mich nicht irre. Habe leider auch nicht mehr das Az., Tipp Forum Werner Schell. Da wird Ihnen schnell geholfen, Gruss kati
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