Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
wie würde es sich im allgemeinen verhalten, wenn im Mietvertrag vorgedruckt folgendes steht: "Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter." Handschriftlich folgendes ergänzt wurde: " Für die Schönheitsreparaturen ist der nachfolgende Mieter zuständig." Und die im Vordruck stehenden Punkte bzgl. " Grundsätzlich werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen fällig...", durchgestrichen sind.
Der Mietvertrag wäre ursprünglich auf 2 Jahre befristet, wurde aber von Vermieterseite nie gekündigt, und hat sich somit um jeweils 6 Monate verlägert, wurde jetzt nach 6 Jahren und 10 Monaten von Mieterseite gekündigt.
Wer muß für die Schönheitsreparaturen aufkommen?
Schonmal ein Dankeschön vorab.
Generell gehen Idividualvereinbarungen vor Formularklauseln. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.