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WENN MAN AUS VERSEHEN DIE EC-KARTE SEINES SOHNES BEIM EINKAUFEN BENUTZT
UND WOCHEN SPÄTER EINE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG MIT MAHNGEBÜHREN UND ADRESSENFESTSTELLUNGSKOSTEN ERHÄLT: WER TRÄGT DIE KOSTEN
BEIM BEZAHLEN AN DER KASSE MUSSTE MAN UNTERSCHREIBEN KEINE PIN
DIE DAME AN DER KASSE HAT AUCH NICHT AUFGEPASST DENN DIE UNTERSCHRIFT WAR JA NICHT DIE DES SOHNES
HÖHE DES EINKAUFS 47 EURO MAHNKOSTEN INSGESAMT 34 EURO
Sie können froh sein wenn nicht mehr kommt, denn eigentlich ist die Vorgehenweise
Betrug!
Was in Ihrem Fall sicher unbewusst war!
Nur wenn die Bank die Zahlung ausgeführt hätte und es wäre tatsächlich ein Betrüger am Werk gewesen hätte Ihr Sohn die Bank haftbar gemacht! Deshalb Rückbuchung und Enstehung von Kosten!!
MfG
Manfred
Dies ist meine private Meinung, sie ist nicht rechtsverbindlich!
Als Verursacher muss sich meiner Meinung nach auch der Vater sehen, jedoch nicht
als alleiniger. Denn der großen Handelskette muss man ja zumindest eine Teilschuld zuweisen, indem sie Kartenzahlung ohne Eingabe einer Geheimzahl akzeptiert, jedoch noch nicht einmal die Unterschriften vergleicht. Denn der Vater war ja in dem Glauben mit seiner Karte zu Bezahlen und hat auch mit seinem Namen unterschrieben.
Das Warenhaus hat daraufhin einen Servicedienstleister beauftragt, der direkt eine Zahlungsaufforderung mit folgenden Berechnungen erstellt hat:
Bankgebühren 9,75 Euro
Adressermittlung 15,00 Euro
Bearbeitungsentgelt 4,64 Euro
Mahngebühren 5,00 Euro
Meiner Meinung nach echt happig.
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