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Verfasst am: 11.07.05, 18:21 Titel: Gehweg am Haus wiederherstellungspflicht?
Hallo wir haben in einem zweifamilienhaus die obere Etage gemietet.
Nach einigen Monaten ist vom Vermieter wegen Instandhaltungsmaßnahmen am Haus der weg am Haus weggenommen worden.
Jetzt klafft dotrt eine Baustelle und wir müssen an der stark befahrenen Bundesstrasse von der Haustür in den Garten und zum PKW Stellplatz.
Der VErmieter weigert sich aber den Urzustand wieder her zu stellen und meint wir können vorne rum, an der besagten Str.
Gibt s ein Recht auch wieder herstellung des weges wegen der extrem erhöhten Unfallgefahr und der tatsache das beo einzug der weg vorhanden war?
Wer muß für Kosten der herstellung aufkommen?
Anderes Thema noch wer ist für die sicherheit am Haus zuständig, doch der Vermieter?
Es geht da um mangelnde BEleuchtung
Der VM muss den Zustand, in dem Sie angemietet haben, aufrecht erhalten.
Mängel, die bei Beginn der Mietzeit bestanden, können Sie später nicht monieren.
Handelt es sich bei dem Weg um den öffentlichen Bürgersteig - hoffe nicht .... _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Der VM muss den Zustand, in dem Sie angemietet haben, aufrecht erhalten.
Das sieht er nach seiner Aussage anders
Zitat:
Mängel, die bei Beginn der Mietzeit bestanden, können Sie später nicht monieren.
Es bestand kein wissender Mangel unsererseits
Zitat:
Handelt es sich bei dem Weg um den öffentlichen Bürgersteig - hoffe nicht ....
nein, es ist ein Weg auf dem Grundstück der es uns ermöglichte nicht bis zur hauptstrasse gehen zu müssen, sondern sicher innerhalb des grundstücks uns zu bewegen
Naja. Irgendwie klingt das nicht nach einem "Mangel", sondern nach einer weggefallenen Bequemlichkeit. Man kann sich das aus der Ferne schlecht vorstellen.
In gewissem Rahmen hat der Vermieter natürlich das Recht zur freien Gestaltung seiner Aussenanlagen. Insbesondere, wenn diese nicht vom Mieter mitgemietet wurden.
Für die Sicherheit innerhalb seines Grundstücks ist natürlich der Vermieter verantwortlich.
Wenn(!) euer Vermieter mit im Haus wohnt, würde ich mir schon stark überlegen, ob es sich hier wirklich um einen trifftigen Grund zum Streiten handelt. Immerhin könnte er euch dann einfach vor die Tür setzen.
Naja. Irgendwie klingt das nicht nach einem "Mangel", sondern nach einer weggefallenen Bequemlichkeit. Man kann sich das aus der Ferne schlecht vorstellen.
Das ist das Problem schlechthin, wenn man es nur lesen und nicht sehen kann.
Zitat:
In gewissem Rahmen hat der Vermieter natürlich das Recht zur freien Gestaltung seiner Aussenanlagen. Insbesondere, wenn diese nicht vom Mieter mitgemietet wurden.
Schlimm genug
Zitat:
Für die Sicherheit innerhalb seines Grundstücks ist natürlich der Vermieter verantwortlich.
Das versuche ich ihm gerade beizubringen, wo ich aber auf taube ohren stoße
Zitat:
Wenn(!) euer Vermieter mit im Haus wohnt, würde ich mir schon stark überlegen, ob es sich hier wirklich um einen trifftigen Grund zum Streiten handelt.
Ja wohnt er, daher nicht unbedingt ein Grund
Zitat:
Immerhin könnte er euch dann einfach vor die Tür setzen.
Na so einfach wird das ja wegen einer Streitigkeit nicht sein???
Da muß ja wohl ein Grund vorliegen um seine Mieter einfach mal so vor die Tür zu setzen oder?
Bei einem 2-Familien-Haus, in dem der VM selbst wohnt, ist es das nicht. Hier hat der VM eine erleichterte Kündigung, sprich: mit einer 3 monatigen Fristverlängerung - also einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, kann er unbegründet kündigen! _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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