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Verfasst am: 11.07.05, 20:23 Titel: mündlicher Kaufvertrag ja o. nein ?????
Hallo,
vor ca. 1 1/2 Jahren kaufte ich mir ein Fahrzeug in England um es für meine Hochzeit zu nutzen. Nun habe ich es im Februar diesen Jahres im Internet zum Kauf angeboten. Es meldete sich ein Käufer der sehr begeistert vom Preis war. Nach mehreren Telefonaten in denen er immer wieder erwähnte er kaufe das Fahrzeug auf alle Fälle, überwies er zur Sicherheit für mich, damit ichdas Fahrzeug nicht weiter verkaufe, 500.-€. Im Mai kam er dann , nach Absprache, vorbei und wollte das Fahrzeug begutachten. Alles war ok. Er sagte er überweist mir den Rest des Kaufpreises und liese den Wagen nächste Woche per Spedition abholen. Ich bekam weder eine Überweisung noch wurde der Wagen abgeholt. Nach ca. 20 !!!!! erfolglosen Anrufen und ca. 4 Wochen Wartezeit erreichte ich den Käufer endlich. Er sagte er könne den Wagen nicht mehr abnehmen da ihm andere Dinge dazwischen gekommen sind und wolle seine Anzahlung zurück. Ich hingegen habe im "dummen Glauben" daran daß er den Wagen abnimmt mind. 10 Anrufer abgewiesen die den Wagen auch haben wollten.
Meine Frage ist nun: Ist hier ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen?
Muß ich dem angeblichen Käufer die Anzahlung voll zurückerstatten?
Wie kann ich vorgehen wenn ich das Fahrzeug jetzt zu einem wesentlich geringeren Preis verkaufen muß?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.07.05, 10:35 Titel: Re: mündlicher Kaufvertrag ja o. nein ?????
> Ist hier ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen?
Ja. Beweisbarkeit ist zwar immer eine Sache, aber die Anzahlung ist ja schon mal ein gutes Indiz.
> Muß ich dem angeblichen Käufer die Anzahlung voll zurückerstatten?
Nur wenn Sie selbst den Vertrag nicht mehr erfüllen können/wollen.
> Wie kann ich vorgehen wenn ich das Fahrzeug jetzt zu einem wesentlich geringeren Preis verkaufen muß?
Erst mal Fristsetzung (Einschreiben/Rückschein o.ä.) an die Gegenseite zur Vertragserfüllung. Ist die Gegenseite nach Fristablauf dann beweisbar im Annahmeverzug, können Sie zurücktreten und ggfs. Schadensersatz fordern (Mindererlös bei anderweitigem Verkauf etc.). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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