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KFZ Sturmschaden - wer zahlt?

 
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dhivehi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 20:34    Titel: KFZ Sturmschaden - wer zahlt? Antworten mit Zitat

Hallo,

leider gab es gestern bei meinem Arbeitgeber ein starkes Gewitter, mit Sturmböen um Stärke 8-9 und Starkregen. Mein Auto war auf dortigem Grundstück angrenzend an das Nachbarhaus geparkt. Durch die heftigen Böen hat sich der Putz von dem Schornstein (ca 20*20*3cm) des Nachbarhauses gelöst und ist in der Folge auf meine Windschutzscheibe gefallen, hat diese zerstört und hat auch noch diverse Schrammen, Kratzer kleine Dellen hinterlassen am Lack und Kunststoffteilen.
Meine Teilkasko übernimmt zwar den Schaden, jedoch habe ich eine Selbstbeteiligung von 300 Euro, die ich übernemen soll. Die Gebäudeversicherung des Nachbarn übernimmt den Schaden nicht, da sie sich für nicht zuständig hält und verweist auf eine Gebäude-Haftpflichtversicherung. diese wiederum hat der Besitzer des Hauses nicht und möchte auch nicht meinen Schaden übernehmen. Muss ich nun auf den Kosten sitzen bleiben, obwohl ich für diesen Schaden nichts kann?
Vielen Dank!
Folgendes Bild ist von besagtem Schornstein vor dem ich geparkt habe:



http://people.(Wortsperre: Firma).de/dhivehi/IMG_1314-.jpg
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo dhivehi,

einschlägige Vorschrift ist BGB § 836. Danach haftet der Grundstückseigentümer für Schäden, die u.a. durch "Ablösung von Gebäudeteilen" entstehen.

Aber: "Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat".

Will sagen, wenn das Gebäude ausreichend instandgehalten wurde und keine Baumängel vorliegen und der Schaden durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse entstanden ist, entfällt die Haftung. Der Gebäudeeigentümer muss das aber beweisen.

Zur Frage der Haus- und Grundbesitzter-Haftpflichtvers.: Wenn es sich um ein selbstgenutzes Einfamilienhaus handelt, ist die Privathaftpflicht des Gebäudeeigentümers zuständig. Aber eigentlich egal, mit oder ohne Haftpflichtversicherung: Die Schadenersatzverpflichtung des Gebäudeeigentümers besteht grundsätzlich; er kann sich nur entlasten, wenn er nachweist, dass das Gebäude ausreichend instandgehalten wurde.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Tipp: Ist das Nachbarhaus vielleicht ein Einfamilienhaus? Dann hat der Nachbar die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht standardmäßig in der Privathaftpflicht inbegriffen...
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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dhivehi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hausbesitzer bewohnt das Hinterhaus - dieses Haus war ursprünglich der (verstorbenen) Mutter und der Besitzer bewohnt das als quasi Doppelhaus gebautes "Hinterhaus".
Meine KFZ Versicherung hat mir den Schaden zur Reparatur freigegeben, jedoch möchte diese Regressansprüche beim Besitzer geltend machen, ich meinerseits möchte meinen Selbstbehalt von 300 Euro ebenfalls wieder zurück...mal sehen
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