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schuldhaftentlassung - gebühren wucher?

 
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ebbe42
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 14:12    Titel: schuldhaftentlassung - gebühren wucher? Antworten mit Zitat

Hallo!
Meine bank -eurohypo- verlangt für eine schuldhaftentlassung 600€ gebühren. Geschockt andere banken nehmen so im schnitt 50 - 250€ ( habe ich im internet recherchiert) . ist das nicht schon wucher? die verbraucher beratung konnte mir auch nicht richtig weiterhelfen, da sie so einen fall noch nicht gehabt hätten. wo fängt wucher an?
MfG ebbe42
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

AGB der Bank:

... Preis der Dienstleistung richtet sich nach dem Preisverzeichnis...
"Für die darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen."

Billiges Ermessen bedeutet nicht, dass es billig wird...

Aber 600 € scheinen mir in der Tat außerordentlich hoch zu sein. Für eine normale Schuldhaftentlassung sind Beträge in der genannten Höhe von 50 bis 250 € in der Tat realistisch. Ob das Entgelt zu hoch ist hängt aber vom Einzelfall ab.

Wenn Voraussetzung für die Schuldhaftentlassung umfangreiche Umstellungen bei Verträgen, Sicherheiten und Zahlungsströmen sind, kann der Betrag natürlich auch höher ausfallen.
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ebbe42
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo karsten11!
Vielen Dank für Deine Antwort.
Billiges Ermessen... Würde mir mein Gehalt auch gerne selber festlegen... Sehr glücklich Hätte da so ein paar Ideen...
MfG ebbe
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