Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Habe folgende Frage: in unseren Keller wurde mehrfach eingebrochen und Dinge entwendet. Nun wollen wir natürlich nichts mehr einstellen, weil die Gefahr groß ist, dass es sowieso wieder geklaut wird - somit können wir den Keller nicht nutzen. Können wir Mietminderung verlangen? Über eine Antwort würden wir uns freuen.
Wohl kaum, wenn es nicht erwiesenermaßen der Vermieter war, der Sie beklaut hat.
Sein Eigentum muss schon jeder selbst so gut sichern wie es geht. Wenn der Keller verschlossen war, müsste eigentlich Ihre Hausratversicherung einspringen, falls Sie eine haben. Wenn nicht, wirds Zeit.
Eine Minderung wird kaum möglich sein. Der Keller wird vom Vermieter in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt. Allenfalls für den Zeitraum bis zu einer eventuell erforderlichen Instandsetzung ist eine Minderung denkbar. Hier sollte man sich aber keine riesigen Beträge versprechen. Welchen Anteil mag ein Kellerabteil denn an der Gesamtmiete haben? 1% oder vielleicht 2%? Bis zur Instandsetzung würde ich sicher nicht um derartige Beträge streiten. Bei einer Minderung wegen der Einbrüche würde ich allerdings schon zur Vermiedung von Nachahmungen umgehend einen Anwalt mit der Beitreibung der ausstehenden Beträge beauftragen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.