Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nebenkostenabrech. nur für Heizperiode weil Ablesegerät neu?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nebenkostenabrech. nur für Heizperiode weil Ablesegerät neu?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sedie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 21:46    Titel: Nebenkostenabrech. nur für Heizperiode weil Ablesegerät neu? Antworten mit Zitat

Hallo,

kann ein Vermieter bei einem normalerweise anstehenden Abrechnungszeitraum vom 1.03.04-28.02.05 die Nebenkostenabrechnung nur für die Heizmonate (1.11.04-28.02.05) ausstellen und damit das vermutlich während der heizfreien Zeit (1.03.04-31.10.04) angesammelte Guthaben an bereits gezahlten Nebenkosten (denn meinstens sind die Abschlagszahlungen in der heizfreien Zeit höher, als die eigentlich anfallenden Nebenkosten) einfach wegfallen lassen, weil die Ablesegeräte zum 1.11.04 ausgetauscht wurden und die alten Ablesegeräte angeblich nicht fehlersicher waren?

Ergibt sich so nicht für die 4 Heiz-Monate mit großer Wahrscheinlichkeit ein höherer Nachzahlungsbetrag als es bei einer Verrechnung der tatsächlich angefallenen und der bereits gezahlten Nebenkosten für alle 12 Monate (also auch die heizfreien Monate) der Fall wäre?

Was kann man tun?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ist denn nur für diese Zeit abgerechnet worden ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 03:50    Titel: Heizkosten Antworten mit Zitat

Bei uns werden die Zähler auch ausgetauscht, abgerechnet wird zum Jahresende, das wurde zwar nicht ausdrücklich gesagt, ist aber selbstverständlich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sedie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abrechnung macht eine Firma im Auftrag des Vermieters und laut dieser Firma ist das alles so ok. Und es geht angeblich immer nur für den Zeitraum März bis Februar darauffolgenden Jahres, weil das auch der Abrechnungszeitraum für die Gasrechnungen ist.
Es ist aber wirklich nur für die Heizmonate abgerechnet worden und der Nachzahlungsbetrag ist mehr als 3 mal so hoch wie das letzte Jahr, in dem die vollen 12 Monate berechnet wurden. Allerdings läßt man auch das nicht als Beweis gelten, da die Ablesegeräte angeblich ungenau waren.

Der Vermieter wil oder kann das Problem nicht verstehen. Er begreift nicht, dass es normalerweise in den heizfreien Monaten ein Guthaben gibt, welches dann den Betrag aus den Heizmonaten etwas ausgleicht. Da es ja auch nur 12 Monate Widerspruchsfrist für den Mieter gibt, kann man ja auch nicht bis zur nächsten Abrechnung warten, da diese vermutlich erst nach 12 Monaten vorliegt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.