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Verfasst am: 12.07.05, 18:20 Titel: Kündigung Fahrradstellplatz nach 15 Jahren?
Ein im Mietvertrag zugesicherter Fahrradstellplatz im Haus (-flur) wird mit einem dubiosen Hinweis auf eine den Mietern nicht bekannte Hausordnung zukünftig untersagt-genauer
"Im Vorderflur bitte keine Fahrräder abstellen und befestigen" (Hausordnung)
Man muss sagen, dass in diesem Flur insgesamt 10 Fahrräder stehen, deren Besitzer keinen Fahrradstellplatz gemietet haben.Ausser am #Treppengeländer gibt es keine Möglichkeit, das Fahrrad diebstahlsicher zu befestigen.
Wie hoch ist die Mietkürzung für dieses aufgehobene Recht?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 12.07.05, 23:35 Titel:
Bestimmt 100 %
Bei 10 im Flur abgestellten Fahrräder ist da überhaupt ein Durchkommen. Und wie sieht es im Brandfall aus. Müssen dann alle über die Fahrräder fliegen. Mit Beleuchtung ist ja dann nicht zu rechnen.
Wie hoch die Mietminderung in diesem Fall wäre, wird Ihnen hier sicher keiner sagen können.
Wobei ein im Mietvertrag zugesicherter Fahrradstellplatz im Hausflur schwer vorstellbar ist. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Wie hoch die Mietminderung in diesem Fall wäre, wird Ihnen hier sicher keiner sagen können.
Wobei ein im Mietvertrag zugesicherter Fahrradstellplatz im Hausflur schwer vorstellbar ist.
Denke das mir auch so. Selbst wenn die Miete gemindert würde, bleibt die Frage offen , wohin mit dem Fahrrad? Zudem ist das mit Brandschutz nicht unerheblich.
Wenn der Mietvertrag tatsächlich einen Fahrradparkplatz im Treppenhaus zusichert, dann gehört der Parkplatz zum vereinbarten Mietgebrauch und kann nicht mit Rücksicht auf die Hausordnung entzogen werden.
Wenn der Parkplatz nicht mehr zur Verfügung gestellt werden "darf", bspw. wegen Brandschutz, dann kann der M die Miete mindern. 3-5%. Das macht nicht viel aus; übers Jahr sollte aber die Kosten einer Fahrradversicherung rauskommen...
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