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Verfasst am: 07.07.05, 09:54 Titel: Zugang zu Bewohnerzimmern
Wir haben ein Wohnheim für behinderte Menschen.
Nun meine Frage muss ich als Betreiber immer Zugang zu diesen Zimmern haben, oder muss ich es akzeptieren, dass ein Bewohner sich in seinem Zimmer einschließen kann .
Wir achten in unserem Haus immer auf die privatsphäre eines jeden einzelnen , bei meiner Frage geht es um den Notfall, den Hilferuf. Muss für einen solchen Fall der Zugang zu dem Zimmer gegeben sein ?
Das Heimrecht gibt in diesem Fall keine richtige Auskunft.
Wie ich sehe, hat auf Ihre Frage noch niemand geantwortet.
Möglicherweise ist das auch kein spezifisch betreuungsrechtliches Thema.
Dazu mein Gedanke:
Auch ein Behinderter hat eine Privatsphäre und einen Anspruch auf Schutz genau dieser.
In echten Notfällen, gibt es die Möglichkeit der Nothilfe. Unter welchen Vorraussetzungen dann zB. die Tür geöffnet werden kann, sollten Sie vielleicht ganz allgemein vorher bei einem Anwalt abklären, der die tatsächliche und die vertragliche Situation in ihrem Wohnheim kennt.
Grüße
Zuletzt bearbeitet von Stefan05 am 23.07.05, 09:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
Also, mal aus dem Bauch heraus: Ich meine, der Zugang muss gegeben sein, und zwar zwingend. Andernfalls können Sie ja gerade im Notfall nicht reagieren, und die Behinderten können sich ja auch nicht immer selbst helfen. Eine gewisse Fürsorgepflicht ist mit Sicherheit gegeben. Mein Vorschlag: Ich würde eine entsprechende Klausel in die Verträge aufnehmen. Dann sind Sie aus allem raus, insbesondere wenn etwas passiert, sich der Bewohner vertragswidrig verhalten hat, und Sie deshalb nicht in das Zimmer kamen.
Bei meiner Grossmutter ist ds so geregelt, dass das Personal jederzeit vn aussen (auch wenn der Schlüssel innen steckt und abgeschlossen ist) in das Appartement herein kann. Ist mir eine grosse Beruhigung!
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