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Kyra noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.06.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13.07.05, 14:54 Titel: Vermieter faellt Baum .. pralle Sonne auf Balkon |
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Hallo miteinander,
ich habe eine Frage und hoffe, einer von euch kann sie mir beantworten.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit schoenen grossen Balkon Richtung Garten. Im Garten, direkt vor dem Balkon, stand ein Apfelbaum, der schoen viel Schatten ueber den Tag spendete.
Der Vermieter hat nun, ohne die Mietparteien wenigstens mal zu fragen, den Baum faellen lassen. Die Folge ist, dass meine Katze nicht mehr vom Balkon ins Freie kann und ich den Balkon tagsueber nicht mehr nutzen kann, da den ganzen Tag die pralle Sonne drauf steht.
In Erfahrung konnte ich bereits bringen, dass Mietminderungen wegen Baumfaellung nicht moeglich ist. Aber besteht nicht die Moeglichkeit, die Anschaffungskosten fuer einen Sonnenschirm oder aehnliches auf Rechnung des Vermieters zu kaufen bzw ihn nach Kauf in Rechnung zu stellen? Denn ich bin nun gezwungen, mir einen solchen zu kaufen, da der Balkon sonst am Tage nicht mehr genutzt werden kann.
Vielen Dank im Voraus fuer eine Antwort.
Gruss Kyra |
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trueblue Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 13.07.05, 15:18 Titel: |
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Haben Sie den Schatten auf dem Balkon mitgemietet?
Ich glaube kaum, dass ihre Bemühung um Erstattung eines Schattenspenderersatzes Erfolg haben wird. |
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Linus_Pauling FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.03.2005 Beiträge: 373
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Verfasst am: 13.07.05, 15:23 Titel: |
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Ihre Anfrage ist unglaublich, fast schon unverschämt.
Wie um alles in der Welt kommen Sie darauf, dass der Vermieter Ihnen den Sonnenschirm bezahlt?
Das müssen Sie doch selbst gemerkt haben, dass dafür noch nicht mal im Entferntesten eine Möglichkeit besteht oder? Bitte... |
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Kyra noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.06.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13.07.05, 15:23 Titel: |
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wenn sie so fragen, wuerd ich sagen ja. denn als ich miete die wohnung + balkon so und in dem zustand, wie er war, als ich eingezogen bin. somit gehoert der schatten auf dem balkon dazu. nun entstehen mir kosten, weil der vermieter den baum hat faellen lassen und ich den balkon ohne schirm nicht mehr nutzen kann. |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 13.07.05, 15:37 Titel: |
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Vielleicht kann ich ja von meinen Vermieter verlangen, dass er mir die Heizkosten zahlt da ich im Sommer eingezogen bin und da war es draussen noch wärmer und ohne zu heizen ist für mich die Wohung im Winter nicht mehr nutzbar... |
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Linus_Pauling FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.03.2005 Beiträge: 373
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Verfasst am: 13.07.05, 16:10 Titel: |
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Kyra hat folgendes geschrieben:: | wenn sie so fragen, wuerd ich sagen ja. denn als ich miete die wohnung + balkon so und in dem zustand, wie er war, als ich eingezogen bin. somit gehoert der schatten auf dem balkon dazu. |
Da irren Sie!
*Don't feed the trolls* |
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Kyra noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.06.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13.07.05, 16:23 Titel: |
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oh man, ich find es schade wie verkommen diese menschheit geworden ist, wenn man auf eine ordentliche frage nur herablassende kommentare bekommt. ein einfaches nein haette gereicht.
die anderen worte, dir mir auf der zunge liegen, schreibe ich nun nicht, denn ich moechte mich nicht auf euer niveau herablassen |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 13.07.05, 16:27 Titel: |
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Kyra hat folgendes geschrieben:: | oh man, ich find es schade wie verkommen diese menschheit geworden ist, wenn man auf eine ordentliche frage nur herablassende kommentare bekommt. ein einfaches nein haette gereicht. |
Die meinen das alle nicht wirklich böse.
Schließlich hat ja noch keiner nachgefragt, ob du blond bist, oder?  |
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CDS FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 310
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Verfasst am: 13.07.05, 17:00 Titel: |
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... ich hätt' auch noch einen:
Vergessen Sie nicht auch noch einen Regenschirm zu fordern - denn immerhin haben Sie die Wohnung doch im Trockenen gemietet, und wenn Sie jetzt bei Regen rausgehen werden Sie plötzlich nass .... |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 13.07.05, 18:15 Titel: |
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Kyra hat folgendes geschrieben:: |
ich habe eine Frage und hoffe, einer von euch kann sie mir beantworten.
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Sie haben um Antworten gebeten und haben sie erhalten. Wenn diese nicht nach Ihrem gusto sind, ist das kein Grund pampig zu werden. Sie können doch keine Vorschriften machen, in welcher Form Ihnen geantwortet werden soll. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 13.07.05, 18:33 Titel: |
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...bis heute war ich wirklich noch der Meinung, es gibt keine dummen Fragen.... _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Melanie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
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Verfasst am: 13.07.05, 18:39 Titel: |
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Susanne hat folgendes geschrieben:: | ...bis heute war ich wirklich noch der Meinung, es gibt keine dummen Fragen.... |
man lernt nie aus........  _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären..... |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 13.07.05, 18:45 Titel: |
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Sorry, aber zum Diskutieren finde ich den Fall prima (den Sonnenschirm vergessen wir mal ).
1)
Wieso soll eigentlich der VM im Garten machen können, was er will, wenn sich dadurch der Wohnwert der angemieteten Wohnung ändert ?
2)
Nehmen wir doch mal den umgekehrten Fall:
Man mietet eine Souterrain-Wohnung und nun pflanzt der VM viele große Bäume dicht ans Haus, so dass man plötzlich nur noch in einem "dunklen Loch" haust.
Mit Regen/Sonne hat das nichts zu tun, die kann der VM nicht beeinflussen - die Anzahl der Bäume schon ! _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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Melanie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
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Verfasst am: 13.07.05, 18:59 Titel: |
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Hallo Foc,
ich bin der Meinung das solang der Mieter nicht ein alleiniges mietvertragliches Anrecht auf den Garten hat, das er dann auch mit Veränderungen rechnen muß.
Dem Mieter bleibt im Zweifel immer noch der Umzug....
Vielleicht bin ich da auch extrem vorbelastet....
ich habe ein 3FH in dem ich als VM mitwohne.
HEUTE räume ich KEINEM Mieter mehr eine Gartenmitbenutzung ein, am Anfang war das aber anders....
Anfangs war der Garten fast nur Wiese, heute habe ich ihn mit zig Rabatten und Trockenmauern zu einem kleinen Paradies umgewandelt.
Es fing damals an das die EG-Mieterin eine Mitbenutzung hatte, und ich pflanzte eine!!!!!!!!! einzigste Forsythie in den Garten...
Die Mieterin beschwerte sich postwendend das sie nun ihrem Besuch beim Unterhalten nicht mehr ins Gesicht schauen könnte, wenn sie auf ihrer Terrasse und ihr Besuch im Liegestuhl im Garten liegt!!!!!!!!
Und die ersten Blumen die ich anpflanzte fand sie doof weil da soviele Bienen angezogen werden und auch auf ihre Terrasse schwärmen
Also wo fängt es da an und wo hört es auf? _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären..... |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 13.07.05, 19:03 Titel: |
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Die Wohnqualität leidet erheblich unter dem Verlusst des Schattens, und auch der Erholungswert des Balkons ist gesunken, von daher kann ich die Fragestellung gut verstehen.
Man muss Kyra zu gute halten, dass Sie sich lediglich Gedanken über die Anschaffung eines Sonnenschirms gemacht hat, der den wunderbaren Schatten eines Baumes nicht ersetzen kann.
Scheinbar haben diejenigen, die dafür überhaupt kein Verständnis haben, noch nie die Erfahrung gemacht.
Ich würde diese Situation mit dem Bau einer hohen Mauer vor Ihrem Fenster vergleichen. Würden Sie nicht schäumen, wenn Sie die Wohnung extra wegen des Blicks aufs Meer gemietet hätten?
Der Wegfall eines grossen Baums im Garten verändert das gesamte Umfeld. |
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