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StevenVogel Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.07.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: 14.07.05, 00:12 Titel: Mieter hat fristgerecht gekündigt und möchte nicht ausziehen |
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Hallo Zusammen
Was wäre wenn der folgende Fall eintreten würde.
Ein Mieter kündigt schriftlich und fristgerecht die Wohnung und kurz vor Ablauf der Frist möchte er nun doch diese Kündigung wieder zurück ziehen. Der Vermieter hat jedoch schon einen Nachmieter und möchte auch das die Kündigung wirksam wird.
Dürfte der Mieter bei solch einem Fall in der Wohnung bleiben ?
Was wäre nun generell für eine Rechtsituation ?
Welche Rechte hätte der Vermieter, falls der Mieter in der Wohnung bleiben würde ohne Miete zu zahlen ??? Wäre dies dann Hausfriedensbruch ?
Ich hoffe auf reichlich Antworten und bedanke mich schonmal im Vorraus ! |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 14.07.05, 07:16 Titel: |
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Übergibt der Mieter dem Vermieter die Wohnung nicht rechtzeitig, muss er eine +Nutzungsentschädigung+, mindestens die bisherige Miete, evtl. auch die ortsübliche Vergleichsmiete zahlen. Die Zahlungspflicht endet regelmäßig am Ende des Monats, in dem der Mieter auszieht. Wenn der Mieter nicht auszieht kann der VM grundsätzlich den Ersatz des finanziellen Schadens neben der +Nutzungsentschädigung+ verlangen der ihm durch verspätete Rückgabe entsteht. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 14.07.05, 07:29 Titel: |
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Wenn der Mieter trotz eigener Kündigung nicht ausziehen will und auch keine Miete mehr zahlt muss der VM Räumungsklage einreichen. Diese wird er vermutlich gewinnen und kann dann die Wohnung räumen lassen. Dies dauert aber vermutlich eine Weile und viel Geld die der VM vorstrecken muss. Kann allerdings alles vom Mieter eingeklagt werden, sofern dieser über Geld verfügt. Ebenso die Kosten für das Hotel des Nachmieters und die Einlagerung der Möbel des Nachmieters. |
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StevenVogel Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.07.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: 14.07.05, 11:56 Titel: |
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Dürfte der VM seine Wohnung durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen und ein neues Schloss einbauen lassen ? Da er ja die Kündigung von seinem Mieter bekommen hat, könnte er doch annehmen dieser müsste ausgezogen sein ohne eine Schlüsselübergabe !
Würde mich über Antworten darauf sehr freuen. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 14.07.05, 12:33 Titel: |
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Nein darf er nicht. Er muss eine Räumungsklage anstrengen um einen Titel zu erhalten mit dem der Gerichtsvollzieher in die Wohnung darf um diese zu räumen. |
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StevenVogel Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.07.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: 14.07.05, 12:56 Titel: |
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Würde sich die Situation ändern wenn es sich dabei um eine Wohnung handelt in der der Prostitution nachgegangen wird, was der VM allerdings wusste und bis zuletzt auch akzeptierte ???? |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 14.07.05, 12:57 Titel: |
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Nein. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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StevenVogel Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.07.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: 18.07.05, 14:30 Titel: |
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Wie lange dauert es ca bis so eine Räumungsklage durchgeht ?
gibt es da einen zeitlichen Rahmen an dem man sich orientieren kann ?
Ich bin über jede Antwort dankbar. Ich nehme auch gern Tips oder Vorschläge entgegen ! |
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skit Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Liberec
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Verfasst am: 18.07.05, 18:15 Titel: Deutschland ist viel zu kompliziert ! |
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In anderen Ländern funktioniert das viiieeel einfacher. Kein Papier, keine Kaution, Miete am Monatsersten bar auf die Hand. Solange Miete gezahlt wird ist alles OK. Wenn nicht wird das angemahnt und mit Rausschmiss gedroht. Lässt sich der Mieter einfach nicht blicken und bezahlt weiter nicht und räumt auch nicht dann kommt bald der Hausmeister, tritt die Tür ein, baut ein neues Schloss ein und räumt die Sachen in einen Abstellraum, werden sie nicht bald abgeholt - alles in den Müll. Zieht man normal aus - einfach alles ausräumen, Schlüssel abgeben - fertig. Kein Malern für den Nachmieter (so ein deutscher Schwachsinn), jeder kann es sich beim Einzug selbst gemütlich machen. Und jeder kann jederzeit das Verhältnis einfach unbürokratisch beenden. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 18.07.05, 19:49 Titel: Re: Deutschland ist viel zu kompliziert ! |
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skit hat folgendes geschrieben:: | In anderen Ländern funktioniert das viiieeel einfacher. Kein Papier, keine Kaution, Miete am Monatsersten bar auf die Hand. Solange Miete gezahlt wird ist alles OK. Wenn nicht wird das angemahnt und mit Rausschmiss gedroht. Lässt sich der Mieter einfach nicht blicken und bezahlt weiter nicht und räumt auch nicht dann kommt bald der Hausmeister, tritt die Tür ein, baut ein neues Schloss ein und räumt die Sachen in einen Abstellraum, werden sie nicht bald abgeholt - alles in den Müll. Zieht man normal aus - einfach alles ausräumen, Schlüssel abgeben - fertig. Kein Malern für den Nachmieter (so ein deutscher Schwachsinn), jeder kann es sich beim Einzug selbst gemütlich machen. Und jeder kann jederzeit das Verhältnis einfach unbürokratisch beenden. |
Es hilft dem Fragesteller ungemein, ihm zu erklären, wie das in anderen Ländern abläuft
Zum Thema:
Räumungsklage kann dauern, ich habe schon bis zu 15 Monaten gewartet.
Ich würde den Mieter schriftlich auffordern, die Wohnung zum gekündigten Termin zu räumen und ihm vorab schon mal - ebenfalls schriftlich - klarmachen, was an Kosten auf ihn zukommen kann. Inkl. Hotelkosten und Kosten für Möbeleinlagerung des Nachmieters. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 18.07.05, 21:20 Titel: |
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Vermutlich würde ich das sogar durch einen Anwalt machen lassen (evtl. nur um Eindruck zu schinden). Denn das, was da auf den VM vom Nachmieter zukommen wird, wird ganz widerlich und teuer.
Und es ist anzunehmen, dass der VM genug Geld hat, um die berechtigten Forderungen des Nachmieters (Hotel, Möbelunterbringung, Makler für neue Wohnung, doppelten Umzug sowie Differenz zur anderweitigen höheren Miete für bis zu 2 Jahre) zu bezahlen - ob er das Geld vom Vormieter jemals wiedererhält, ist dann der zweite Nervenkrieg.
Der Anwalt wird dann vermutlich erklären, dass man sofort klagen kann und sollte, wenn man belegen kann, dass der Mieter nicht rechtzeitig raus will. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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StevenVogel Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.07.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: 18.07.05, 22:17 Titel: |
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Darf der VM in dem Fall das der Mieter nicht auszieht sich an der hinterlegten Kaution bedienen ? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 19.07.05, 07:30 Titel: |
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Ja das dürfte möglich sein, allerdings wird die Kaution nicht ausreichen für die entstehenden Schäden. |
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