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ich habe da mal eine Frage. Wir sind letztes Jahr im September aus unserer ehemaligen Mietwohnung ausgezogen. Gestern haben wir die Nebenkostenabrechnung erhalten. Soweit so gut. Jetzt steht dort drauf "zzgl. Sonderablesung Heizung 69,00 €. Muss ich diese Kosten tragen?? Ich habe den Vermieter ja nicht beauftragt, die Heizung ablesen zu lassen. Kann er diese Kosten auf mich umlegen??
Zwischenzeitlich gehen die Gerichte fast einheitlich davon aus das die Kosten des Nutzerwechsels und die Kosten der Zwischenablesung nicht ohne weiteres von dem ausziehenden Mieter gezahlt werden müssen, es sei den, der Vermieter hat den Mieter zu Recht fristlos gekündigt und macht Schadenersatz geltend. Nach Ansicht der meißten Gerichte muss der Vermieter die Kosten der Zwischenablesung als Verwaltungskosten bezahlen. (z.b. AG Münster WM 96, 231 ) Andere Gerichte gehen davon aus, das die Kosten der Zwischenablesung als Kosten der Wärmemessdienstfirma in die Gesamtrechnung einfließen und so von allen Mietern des Hauses bezahlt werden müssen.
(entschieden bei z.b. : AG Hamburg WM 96, 562) u.a. Vereinzelt wird vertreten, der ausziehende Mieter müsse die Kosten alleine zahlen. (AG Coesfeld WM 94, 696)
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 14.07.05, 13:46 Titel:
Wie hätte die Alternative ausgesehen. Der Heizungsanteil wäre sicherlich geschätzt worden. So habt ihr aber sicherlich, weil ihr zu Beginn der Heizperiode ausgezogen seit, die Abschläge für die Heizung wieder zurück bekommen.
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