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Zuviel Geld überweisen - was tun?

 
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DHamburg
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Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 16:27    Titel: Zuviel Geld überweisen - was tun? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Da ich schonmal tollen rat hier bekommen habe (unter anderem Namen, zu dem ich leider mein Login und alles vergass *schäm*), versuche ich es noch einmal.
Ich hoffe, ich bin ich dieser Rubrik richtig.

Ich habe am 06.07. bei Internetauktionshaus [Name geändert] eine Hose ersteigert. Am 08.07. habe ich aus Versehen statt der notwendigen 8,90 glatte 890,00 Euro an den Verkäufer überweisen. Dank Onlinebanknng konnte ich das nicht mehr stornieren.

Da ich aber dachte, cih könnte die Überweisung noch änderbn, habe ich sie erneut aufgerufen, den Betragh auf 8,90 Euro geändert, abgeschickt und schwupps, habe ich ZUSÄTZLICH auch noch 8,90 Euro überwiesen. Der Verkäufer hat also 890,00 zuviel von mir.

Meine Bank hat nun zu seiner bank Kontakt aufgenommen, aber die zucken wohl nur mit den Schultern, werden das Geld jedenfalls nciht zurück überweisen...

Leider sind sie wohl im Recht, oder?

Aber wie komme ich denn jetzt an mein geld? ich kann doch anhand der Auktionsmail und meinen Überweisungskiopien beweisen, dass ihm das zuviel gezahlte Geld gar ncith zusteht?

Ich bin ziemlich verzweifelt, weil ich von diesem Geld leben muss.

Hat jemand einen Tip, am besten ein paar Paragrafen oder so, mit denen ich der Bank kommen kann?

Oder muss ich den Käufer anzeigen?

Bisher hat er sich nämlich zu meinen vielen mails nciht geäussert. Da es erst eine Woche her ist, wollte ich ncoh mal abwarten, falls er im urlaub ist..
Wielange darf ich warten, ohne dass es "verjährt"?

Ich bin für alle Tips dankbar, denn ich brauche dieses Geld so dringen!!

Viele Grüße aus Hamburg,

Diana
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Frap
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, ich sehe hier zwei Kernthemen:

1. Rückruf der Überweisung

Eine Überweisung kann zurückgerufen werden, solange sie dem Konto des Zahlungsempfängers nicht gutgeschrieben ist. Wenn Sie den Rückruf also zeitnah (am gleichen Tag oder dem Vormittag danach) veranlasst haben, kann die Bank des Empfänergs sich eigentlich nicht weigern das Geld Retour zu überweisen. Vielleicht ist der Empfänger ein wenig klamm, und die Bank versucht es halt mal. Wenn sie mit dem Rückruf länger gewartet haben, ist auf dieser Ebene nichts mehr zu machen.

2. Wiederholen vom Empfänger

Bei dem Betrag würde ich nicht zögern. Warten macht es nur schwieriger.

A) der Empfänger ist zahlungsunwillig. In diesem Fall müssen Sie den Klageweg einschlagen.
B) der Empfänger ist zahlungswillig aber nicht zahlungsfähig. Das Geld ist dann für andere Verbindlichkeiten aufgebraucht worden und sie stehen dumm da. Selbst ein vollstreckbarer Titel hilft erstmal nichts, wenn kein Geld da ist.

Bis zur Verjährung ist es noch lange hin. Das ist kein Problem. Ob der Verkäufer Zuhause ist, sehen sie ggf. an seinen anderen Auktionen. Stellt er neue ein? Das er sich nicht meldet klingt nicht gut. Weitere E-Mails helfen Ihnen nicht weiter.

Jetzt kommen wir in den Bereich, in dem ich mich selbst nicht mehr so gut auskenne. Sicherlich kann aber einer der anderen Forumsteilnehmer weiterhelfen.

Ich würde:

1. mahnen (schriftlich, Einschreiben Rückschein)
2. Mahnbescheid beantragen
3. ggf. Klage erheben und so vollstreckbaren Titel sichern.
4. Kontenpfändung betreiben. Mit der Pfändung legen Schuldner oft ihr Konto still und eröffnen bei einer anderen Bank ein neues (ggf. mal bei Internetauktionshaus [Name geändert] unter anderem Namen bei ihn einkaufen und so die Bankverbindung ermitteln).
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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DHamburg
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Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und vielen Dank vorab für die Hilfestellung!

Es ist also doch so, dass ich im Recht bin, oder? Das Geld ist rechtmäßig meines, auch wenn ich ja scheinbar freiwillig überwiesen habe (man sieht das Versehen mit dem Komma ja auf dem Auszug nciht)

mein problem ist nämlich, dass ich (eben aus finanziellen gründen) nciht rechtsschutzversichert bin.... Traurig

Warten will ich auch nciht lang, allerdings ist der Verkäufer bisher wohl noch nicht aufgefallen bei Internetauktionshaus [Name geändert] und hat sich sogar per Postidentverfahren ausgewiesen dafür. Das ist der Grund, warum ich zumindest die normale Zeitspanne so eines Auktionsablaufes abwarten will - er würde die Überweisung wohl frühestens seit Montag haben.

Es ist ja auch immer möglich, dass mal jemand unerwartet auf Geschäftsreise muss *hoff*

Dann werde ich ihn mahnen.
Der angegebene Ablauf hilft mir ungemein. Vielen Dank!!

EDIT: heute morgen wurde mir bewusst, dass ich mein Geld wohl längst wieder hätte, wenn die (Wortsperre: Firmenname) mich nciht falsch beraten hätte. Ich habe 10 Minuten nach Tätigung der Überweisung dort angerufen, aber man sagte mir, ich solle mich erstmal mit dem Empfänger in Verbindung setzen, weil billiger, die Überweisung zurückholen lkönnen man immer noch. Hätten sie mich richtig beraten, wäre das Geld ja längst noch rückholbar, da es auf nem Freitag Mittag sicher nciht binnen weniger Minuten von der (Wortsperre: Firmenname) auf ein Sparkassenklnto geht.
Kann ich die (Wortsperre: Firmenname) da irgdnwei für haftbar machen?

Also nicht, dass ich jetzt was damit verdienen will! ich will nur mein geld wieder, wer es mir gibt, ist mir ziemlich egal!....

Viele Grüße,

D. Drewes
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Rückforderungsanspruch gegen den Zahlungsempfänger besteht gemäß § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Von daher ist der beschriebene Weg, Mahnen, Klagen, Pfänden grundsätzlich richtig.

Ob man aus der "Falschberatung" der (Wortsperre: Firmenname) Honig saugen kann, ist eher zweifelhaft. Zunächst ist für den Kunden nicht transparent, ob die Buchung nicht tatsächlich schon unaufhaltsam unterwegs ist. Internet-Überweisungen laufen ja vollautomatisch ab. Praktisch läuft ein Überweisungsrückruf also nicht so, dass der Computer angehalten wird und der Datensatz händisch aus der Buchungsdatei herausgelöscht wird. Vielmehr schreibt die Bank die Empfängerbank elektronisch an und bittet, dass das Geld nicht gutgeschrieben, sondern zurücküberwiesen wird.

Das klappt eher selten. Im Regelfall scheitern Überweisungsrückrufe.

Selbst wenn es im konkreten Fall geklappt hätte, stellt sich die Frage nach der Beweislage.

Von daher:
Erst einmal an den Empfänger gehen
Wenn das nicht klappt, kann man es ja bei der Bank versuchen.
Hierzu ist es sicher nicht schlecht, direkt bei der Bank eine Beschwerde wegen der "Fehlberatung" abzugeben.
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Frap
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Code:
Ich habe 10 Minuten nach Tätigung der Überweisung dort angerufen, aber man sagte mir, ich solle mich erstmal mit dem Empfänger in Verbindung setzen, weil billiger, die Überweisung zurückholen lkönnen man immer noch.


Werden die Gespräche aufgezeichnet? Da schlummert evtl. ein Beweis für die Falschberatung. Hier wurde durch die Bank doch nur Arbeit abgewimmelt.

Nach 10 Minuten hätte das m.E. problemlos gestoppt werden können. Fax an die Bank wäre schon ausreichend gewesen. Durch die automatische Abwicklung wäre dann ggf. das Geld dem Empfänger zwar gutgeschrieben worden, jedoch hätte die Bank den Rückruf beachten müssen.

Also würde ich mich sofort schriftlich an die Bank wenden (Original an Kontoführung, Kopie an Revision) und den Fall insbesondere die Falschauskunft darlegen. Falls Aufzeichnungen vom Telefonbanking vorliegen, diese prüfen lassen. Sonst ist die Beweislage gegen die Bank eher mau.

Parallel gegen den Empfänger vorgehen.
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DHamburg
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Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön für die Tips!

Wir versuchen jetzt noch einmal den Verkäufer/Empfänger telefonisch zu erreichen und wenn das ncihts wird, werde ich mahnen.

Bei der (Wortsperre: Firmenname) habe ich um Stellungnahme gebeten bezüglich der Falschberatung, allerdings habe ich als Privatperson, die in gutem Glauben die "Bank ihres Vertrauens" (haha) anruft, natürlich nichts aufgezeichnet. Und dank meines guten Glaubens auch (wie es immer so ist, wenn man noch unerfahren ist...) nicht mal den Namen der Sachbearbeiterin notiert... Mit den Augen rollen

Wie ist es mit der KLage? Nach Ablauf welcher Mahnfrist klage ich?
Und kann ich in der Mahnung gleich mit Klage drohen?

Vielen, vielen Dank!

Gruss aus Hamburg,

D. Drewes
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Nik Wel
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Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!


ich habe ein ähnliches Problem!

Hat denn jemand hier eine Art Muster für solch einen Mahnbescheid parat?
Das wäre äußerst hilfreich, hab von derlei Dingen keine Ahnung und möchte keinen unvollständigen/fehlerhaften/ungültigen Mahnbescheid zum Empfänger schicken...

Vielen dank,

Grüße
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Frap
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte die Bank. Manchmal zeichen die Banken das Telefonbanking auf. Das müsste ggf. in einer Vereinbarung zum Telefonbanking stehen. Die allgemeine Hotline wird das wohl eher nicht tun.

So würde ich es machen (ob das ok ist mag jemand anderes beurteilen):

1. Schriftliche Mahnung Einschreiben Rückschein mit Frist 14 Tage (genaues Datum!). Ab dann Zinsen ankündigen.
2. Mahnbescheid aus Schreibwarenhandel (zur Verfahrensweise googeln). Soweit geht das noch ohne Anwalt.
3. Wenn Mahnbescheid widersprochen wird ab zum Anwalt.
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DHamburg
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Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön!

ich hab da jetzt nochmal 2 Fragen zu:

1. ich bin ja nicht rechtsschutzversichert: zahlt der Verkäufer dann auch meine Anwaltskosten, wenn das Ganze soweit kommen muss?

und 2. was passiert, wenn er sein Konto geplündert hat und angeblich nciht zahlen kann?

Danke und viele Grüße,

D. Drewes
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Frap
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

1. wenn sie vor Gereicht gewinnen, dann ja.
2. Dann bekommen Sie ihr Geld nicht und zahlen auch den Anwalt selbst. Aber Sie bekommen einen Titel. Damit können Sie noch sehr lange versuchen die Forderung einzutreiben. Es sei denn, der geht in die private Insolvenz. Dann bekommen Sie nichts.

Falls irgendwo noch gel ist, können sie es mit dem Titel pfänden (siehe meinen Hinweis verdeckter Internetauktionshaus [Name geändert] Kauf).
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nach nur einer Woche und lediglich Anfragen per E-Mail ist beim Verkäufer überhaupt kein Verschulden zu erkennen. Da wird der Käufer, wenn er sich nun gleich an einen Anwalt wendet oder gerichtlich vorgeht, wohl alle Kosten selber tragen müssen, denn nur er hatte bisher einen Fehler gemacht.

Gut und gern einen Monat muß man dem Verkäufer mindestens Zeit lassen. Gerade jetzt könnte es leicht sein daß er im Urlaub ist, außerdem muß er erst mal nachprüfen ob er das Geld wirklich erhalten hat (und viele Leute lassen sich ihre Kontoauszüge nur einmal monatlich zuschicken) - da schreibt man erst mal einen Brief, zweckmäßig per Einschreiben, und bittet um Regelung innerhalb einer angemessenen Frist (wofür hier 1 bis 2 Wochen kaum reichen dürften).

Jemanden anders dafür "anzeigen" wollen daß man selbst nicht richtig tippen kann ist wohl als Scherz gedacht?
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Frap
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ursprünglich ging es doch darum, dass die Bank durch Fehlinformation einen Rückruf unmöglich gemacht hat.

Das Folgeproblem war, wie holt man das Geld wieder. Ist der Empfänger tatsächlich zahlungsunwillig oder -fähig, so sollte keine Zeit verschwendet werden.

Es ist doch anzunehmen, das der Empfänger aufgrund seiner Auktion den Geldeingang überwacht. Wenn also alle Kontaktversuche scheitern so kann sich jeder die Wahrscheinlichkeiten selbst auswürfeln.

Warum denn 1 Monat Zeit geben? Sofort schriftlich die Fehlüberweisung anzeigen und Rücküberweisung verlangen. Aus welchem Grund muss dem Empfänger hier mehr Zeit gegeben werden als zur Erledigung der Bankgeschäfte nötig sind?

Und der Anwalt kam schließlich erst nach dem Mahnbescheid.
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