Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Sondervereinbarung bei Vertragsabschluss - Eilt!!!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Sondervereinbarung bei Vertragsabschluss - Eilt!!!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
meli
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 1
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 09:42    Titel: Sondervereinbarung bei Vertragsabschluss - Eilt!!! Antworten mit Zitat

Hallo Forums-Teilnehmer,

für eine Ferienimmobilie in Spanien soll eine Gebäude-/Hausratversicherung mit einem deutschen Versicherer abgeschlossen werden über einen in Spanien ansässigen Broker/Vermittler.

Nach Erhalt der Police (Formular der deutschen Versicherung, aber erstellt und unterschrieben vom Broker) ergaben sich in der beigefügten Sicherungsvereinbarung (z.B. Details wie die Türen gesichert sein müssen usw.) noch ein paar Unstimmigkeiten. Nun wurde eine Sondervereinbarung getroffen, die vom Broker schriftlich bestätigt wurde - aber nur per email und mit den Absenderdaten des spanischen Brokers.

Nun zu meiner Frage: Ist in einem Schadensfalle der deutsche Versicherer an diese Sondervereinbarung mit dem spanischen Broker gebunden oder kann er sich damit aus der Haftung entziehen? Müsste diese Sondervereinbarung durch den deutschen Versicherer bestätigt werden?

Noch hinzufügen möchte ich, dass die deutsche Versicherung auf Ihrer Homepage extra auf diesen spanischen Broker als "Partner" hinweist.

Noch sind 4 Tage Zeit für einen Rücktritt - vielen Dank im voraus für eine baldige Nachricht,

mfg Meli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde in jedem fall auf eine bestätigung durch den versicherer selbst bestehen.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.