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Rückgabe von Sachen nach Hausdurchsuchung / Wann

 
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Berti00
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 10:46    Titel: Rückgabe von Sachen nach Hausdurchsuchung / Wann Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

bei Person A wurde vor einem Jahr eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Der Grund dafür war eine Anzeige eines Unternehmens - war selbstverständlich unbegründet.

Zu der oben genannten Anzeige wurde nichts gefunden - trotzdem haben die Beamten zwei Mal Software auf einem PC + Laptop gefunden .... es handelte sich dabei leider um "Raubkopien" .....

Die Beamten haben dann den PC und den Laptop mitgenommen um eine "untersuchung" durchzuführen. Leider ist diese Sache nun schon seit einem Jahr anhängig und es ist bisher keine einzige Rückmeldung gekommen.

Person A fragt sich nun ob es nicht langsam mal Zeit wird, dass man den PC und den Laptop zurück bekommen kann. (Laptop ist wichtiger)

Wie verhält sich das allgemein??????? Kann die Polizei ganz nach belieben den Laptop behalten?????? Es wäre wichtig, den Laptop zurück zu bekommen .... aber scheinbar wird dies nicht so schnell geschehen.

Wäre dankbar für eine Meinung ....

Gruß Matthias
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute mal, daß das Notebook bzw. der PC als Beweismittel beschlagnahmt wurden.
Sie bekommen die Geräte in diesem Fall dann wieder, wenn sie für das Strafverfahren nicht mehr benötigt werden. Darüber entscheidet die Staatsanwaltschaft. Eventuell sollten Sie sich mal das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft geben lassen und dort nachfragen.
Generell dauert die Auswertung von Festplatten aber sehr lange, da dieser Arbeitsbereich oft chronisch unterbesetzt ist.

Anders sieht es natürlich aus, wenn es sich bei den Geräten um Stehlgut handelt oder wenn die Geräte der Einziehung oder dem Verfall unterliegen.
Dann bekommen Sie sie überhaupt nicht zurück.
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Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Berti00
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort. "Stehlgut" ist dies natürlich nicht .... ist mein eigentum .....

Was versteht man denn unter "dem Verfall unterliegen" ????

Einziehung???? Unter welchen Umständen kann sowas gemacht werden??? Wozu soll eine "Einziehung" (nie wieder zurück bekommen) gut sein?????

Danke schonmal.

Matthias
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Einziehungsgegenstände sind grob gesagt Gegenstände, die für die Begehung von Straftaten benutzt wurden (Werkzeuge des Einbrechers, Waffe des Mörders u.s.w.).

Das der Verfall hier zutreffen könnte, kann ich mir nicht vorstellen.
Verfallsgegenstände sind Gegenstände, die jemand aus einer Straftat erlangt hat (z.B. das Geld durch den Verkauf von Drogen).
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Einziehungsgegenstände sind grob gesagt Gegenstände, die für die Begehung von Straftaten benutzt wurden (Werkzeuge des Einbrechers, Waffe des Mörders u.s.w.).

Das der Verfall hier zutreffen könnte, kann ich mir nicht vorstellen.
Verfallsgegenstände sind Gegenstände, die jemand aus einer Straftat erlangt hat (z.B. das Geld durch den Verkauf von Drogen).


Nur werden solche im bestimmten fällen Sachen Zerstört (z.B. der beschlagnahmte PC wird Verschrottet)?
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Einziehungsgegenstände sind grob gesagt Gegenstände, die für die Begehung von Straftaten benutzt wurden (Werkzeuge des Einbrechers, Waffe des Mörders u.s.w.).

Vielleicht auch ein Rechner, wenn er zur unerlaubten Vervielfältigung von Software oder deren Nutzung gebraucht wurde?
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Spik3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das müßte dir ja erst bewiesen werden vor Gericht und nicht einfach so:
ja der hat emule, ein Brenner und ne Brenn Software, also Raubkopierer ganz klar > Rechner schrotten.

Zudem müßte ja Anklage Vorliegen gegen sowas, wenn die eigentliche Beschlagnahmung nichts mit: " unerlaubter Vervielfältigung von Software " zu tun hat.
Dann suchen die auch nicht danach.

Auf nem Rechner von pädophilen Kinder**** suchen die ja auch nicht noch gleich mal nach raubkopien um den dafür auch nomma zu belangen, da muss dann schon entsprechend die Klage gegen dich vorliegen.

Alles 2 oder 3 oder 4 in einem Ei gibts nicht.
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Auf nem Rechner von pädophilen Kinder**** suchen die ja auch nicht noch gleich mal nach raubkopien um den dafür auch nomma zu belangen, da muss dann schon entsprechend die Klage gegen dich vorliegen.


Nö, da muß keine Klage vorliegen.
Findet die Polizei auf dem Rechner Raubkopien, obwohl sie nach etwas ganz anderem gesucht hat, dann muß sie die neu festgestellte Straftat verfolgen.
Ob sie allerdings Lust dazu hat steht auf einem anderen Blatt.
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