Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Sondernutzungsrecht Garten/Hund
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Sondernutzungsrecht Garten/Hund

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mamapingu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 10:30    Titel: Sondernutzungsrecht Garten/Hund Antworten mit Zitat

Ich wohne seit 10 Wochen als einzige Mieterin in einer Eigentumsanlage mit 12 Wohnungen.
Meine Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und ich habe das Sondernutzungsrecht für den dazugehörigen Garten.Die Hundehaltung ist mir per Mietvertrag gestattet.
Ich bin den ganzen Tag berufstätig und mit Hund außer Haus.Nach Feierabend gehe ich mit dem Hund auf eine Spielwiese in deren Umgebung er sich löst.
Da er dort mit vielen Hunden tobt hat er anschließend Durst und trinkt zuhause.Nach einer Weile muss er sich dann wieder lösen.Dies macht er im Garten.
Ich habe jetzt Ärger mit dem Nachbarn vom angrenzenden Garten, da er es nicht gut findet, wenn der Hund im Garten macht.
In der Eigentümerversammlung wurde dann mein Vermieter per Abstimmung aufgefordert dafür zu sorgen, dass der Garten nicht durch Hundeurin verunreinigt wird.
Kann man meinem Hund bzw. mir vorschreiben was wir in dem Garten tun??
Mein Hund betritt das angrenzende Grundstück nicht, bellt oder jault nicht.
Ich bitte dringend um Info, da ich mich mit dem gedanken trage wieder auszuziehen.
vielen Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

was ist 'lösen' ?

wenn es das ist was ich vermute würde ich es auch unterbinden wollen.

Wenn jeder Hund hinlösen würde wo er hinlösen könnte ......

Da fällt mir aber auch keine Lösung ein.

Aber genug jetzt, ich muss los, mal in die Ecke lösen Smilie)

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

ich sehe kein problem darin, dass der hund in DEINEN garten uriniert. da sind die umherlaufenden katzen schlimmer, die in beliebige gärten scheissen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
was ist 'lösen' ?

wenn es das ist was ich vermute würde ich es auch unterbinden wollen.

Wenn jeder Hund hinlösen würde wo er hinlösen könnte ......

Da fällt mir aber auch keine Lösung ein.

Aber genug jetzt, ich muss los, mal in die Ecke lösen Smilie)

Gruss det11


Was soll man dazu sagen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 13:32    Titel: Re: Sondernutzungsrecht Garten/Hund Antworten mit Zitat

mamapingu hat folgendes geschrieben::
Ich wohne seit 10 Wochen als einzige Mieterin in einer Eigentumsanlage mit 12 Wohnungen.
Meine Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und ich habe das Sondernutzungsrecht für den dazugehörigen Garten.Die Hundehaltung ist mir per Mietvertrag gestattet.
Ich bin den ganzen Tag berufstätig und mit Hund außer Haus.Nach Feierabend gehe ich mit dem Hund auf eine Spielwiese in deren Umgebung er sich löst.
Da er dort mit vielen Hunden tobt hat er anschließend Durst und trinkt zuhause.Nach einer Weile muss er sich dann wieder lösen.Dies macht er im Garten.
Ich habe jetzt Ärger mit dem Nachbarn vom angrenzenden Garten, da er es nicht gut findet, wenn der Hund im Garten macht.
In der Eigentümerversammlung wurde dann mein Vermieter per Abstimmung aufgefordert dafür zu sorgen, dass der Garten nicht durch Hundeurin verunreinigt wird.
Kann man meinem Hund bzw. mir vorschreiben was wir in dem Garten tun??
Mein Hund betritt das angrenzende Grundstück nicht, bellt oder jault nicht.
Ich bitte dringend um Info, da ich mich mit dem gedanken trage wieder auszuziehen.
vielen Dank


Wenn der Garten zum Gemeinschaftseigentum gehört, dann kann man Dir sehrwohl die Nutzung als Hundetoilette zu nutzen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
det11 hat folgendes geschrieben::
was ist 'lösen' ?

wenn es das ist was ich vermute würde ich es auch unterbinden wollen.

Wenn jeder Hund hinlösen würde wo er hinlösen könnte ......

Da fällt mir aber auch keine Lösung ein.

Aber genug jetzt, ich muss los, mal in die Ecke lösen Smilie)

Gruss det11


Was soll man dazu sagen


und was soll uns jetzt das sagen ?

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 13:38    Titel: Re: Sondernutzungsrecht Garten/Hund Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::

Wenn der Garten zum Gemeinschaftseigentum gehört, dann kann man Dir sehrwohl die Nutzung als Hundetoilette zu nutzen.


wie will man ihr denn beweisen dass die töle dort hinpisst?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich empfinde den Ausdruck "lösen" als nette Lösung-
allerdings wurde auch im ersten Thread darauf hingewiesen, dass der Garten offensichtlich nicht mitgemietet wurde, sondern nur Nutzungsrecht besteht (daher wohl auch kein Gemeinschaftseigentum-oder?).
Bitte nochmal im Mietvertrag nachlesen.
Meiner Meinung nach darf der Hund lösen, falls der Garten mitgemietet wurde, falls "nur" Nutzungsrecht besteht kann das lösen verboten werden-aber nur durch den Vermieter!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
blackisblack
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich das verstehe, gehört zu der Wohnung ein eingegrenzter Garten - richtig? Die Hundehaltung ist lt. Mietvertrag gestattet - richtig? Dann sind die Bewohner der Wohnung und Garten, Mensch und Hund. Zu der Natur eines Hundes gehört es nun mal, daß er sein Reich makiert (sich löst, uriniert) - ob er nun muß oder nicht - was weder stinkt oder sonstige Hinterlassenschaften hinterläßt und dieses wird dem Vermieter wohl bei Abschluss des Mietvertrages auch bewußt gewesen sein.

Ein kleiner Exkurs:
Anders ist es, wenn ein Mensch permanent in seinen Garten uriniert - dieser Urin stinkt irgendwann, spätestens bei hoher Sonneneinstrahlung, erbärmlich! Ähnlich wie bei Kothaufen - Hundehaufen stinken nie (es sei denn, man tritt rein), Menschenhaufen stinken was das Zeuch hält. Ausserdem unterstellt man dem zivilisierten Menschen sich nicht in der Natur bzw. Öffentlichkeit zu lösen, ob nun in flüssiger oder fester Form - obwohl es wohl bei unseren Urahnen auch zu der Natur gehörte. Gerade die Eigentümer einer Wohnungsanlage fühlen sich fast immer wie die Halbgötter über das bischen Natur, was sie gerade mit dem Kauf ihrer Wohnung erworben haben - ob nun Gemeinschaftsrecht oder Sondernutzungsrecht. Vergessen aber, daß die Umweltbelastungen erheblich mehr Schaden an ihr bischen Natur anrichten, als die Markierungen (Urin) eines Hundes. Die Haufen eines Hundes kann man als Hundebesitzer entfernen, was sich ja anbietet, da der Anblick nicht gerade schön ist und diese Haufen sich ja auch als unangenehme Tretminen entpuppen können - wer mag das schon, selbst ein Hundebesitzer flucht über diese Minen Winken . Auch, weil sie dann anfangen zu stinken Lachen .
Zurück zu den meckernden Eigentümer mit Erwerb eines Stückchens Natur. Wie schon angedeutet das Urverhalten unserer Ahnen. Letztendlich sind diese Eigentümer (in der Hauptsache die männlichen) nur neidisch darüber, daß es deren gute Erziehung nicht zuläßt sich in die Ecke zu stellen, um zu urinieren (alkoholisiert vergessen sie dann die beste Erziehung und kommen zurück zur Natur!!!). Denn hier kommt im Unterbewußtsein die Erinnerung an das Urverhalten seiner Ahnen zum Tragen. Neid kommt auf, der (Hund) darf das und ich Frage *heul*. Nur so zum Verständnis des Verhaltens von Wohnungs- bzw. Hauseigentümer.
Meistens kann man diese Spezies aber sehr schnell Mundtod machen, indem man auf deren Unzulänglichkeiten in freundlicher Form hinweist. Denn meistens laufen diese Vorwürfe nicht gerade in einer freundlich gesinnten Atmosphäre ab und hier kann man den Vorwerfenden mit ein bischen moderater Rhetorik für immer zum Schweigen bringen Winken

Wie allerdings nun die pure rechtliche Lage für diesen Fall aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis und die Entscheidungen der Gerichte sind für mich in dieser Frage so wieso nicht nachvollziehbar.

Vorschlag: Wenn der Garten nicht eingezäunt ist, mit den Nachbarn über einen kleinen einzuzäunenden Bereich sprechen und auch dann dafür Sorge zu tragen, daß dieses Stücken von einem selbst sauber gehalten wird. Vorteile: die Kinder und Erwachsenen müssen nicht zwischen Tretminen balancieren.
_________________
Best regards
blackisblack

Wer auf sein Recht pocht, muß nicht immer im Recht sein Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mamapingu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe "Lösungssucher"
Der Garten ist Bestandteil meines Mietvertratges mit alleinigem Sondernutzungsrecht, d.h.nur mein Hund,ich und meine Gäste betreten diesen garten.Er ist deutlich sichtbar mit mauer und Hecke eingegrenzt.der Nachbar nebenan kann hineinsehen und die balkonbesitzer runter schauen. der Mietvertrag bzgl.desw Gartens und der Whg ist mit dem Eigentümer meiner angemietete Wohnung geschlossen worden.
Die anderen Eigentümer haben ihm untersagt den Garten mit Hundeurin zu verschmutzen und er mich jetzt schriftlich aufgefordert dies zu untersagen....
lg mamapingu
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
blackisblack
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

@mamapingu

Nur noch mal zum Verständnis: Der Garten ist fest eingezäunt mit einer Mauer - die lieben Nachbarn, haben nichts auf diesem Grundstück verloren Frage - geschweige denn, sich um dieses Grundstück überhaupt zu kümmern Frage

Die anderen Eigentümer dieser Woihnanlage haben Deinem Vermieter mitgeteilt, sie wollen keine urinierende Hunde in SEINEM Garten Frage --> aha...

Mal ne andere Frage, wollen denn die Damen und Herren Eigentümer überhaupt Hunde in ihrer Wohnanlage Frage

Ich vermute fast, Dein Eigentümer hat sich hier über die restlichen Eigentümer gewaltet. Mit anderen Worten, die Eigentümergemeinschaft duldet überhaupt KEINE Hunde in ihrer Wohngemeinschaft. Wenn das so ist, sieht Dein Vermieter natürlich alt aus und ist in Verzugszwang.

Aber das ist nicht Dein Problem, daß ist das Problem Deines Vermieters. Du hast gemietet mit Hund und das der Hund sich nunmal löst - im Garten - ist Naturgesetz und das sollte dem Vermieter bei Vertragsunterzeichnung klar gewesen sein.

Hoffentlich hast Du ne Rechtschutzversicherung mit Mietrecht - dann würde ich mir bei einem Fachanwalt für Mietrecht entsprechende Auskunft einholen und natürlich Rechtsbeistand Ausrufezeichen

Sollte der Vermieter tatsächlich in Verzugszwang gegenüber den Eigentümern sein - ist die Frage, ob man das aussitzt. Ist natürlich auch vom eigenen Nervenkostüm abhängig Mit den Augen rollen

Oder aber, tatsächlich über einen Umzug nachdenken (wenn kein Mietrechtschutz vorhanden ist) - die Vorgehensweise sieht mir verdammt nach Mietermobbing aus Ausrufezeichen Ausrufezeichen Ausrufezeichen
_________________
Best regards
blackisblack

Wer auf sein Recht pocht, muß nicht immer im Recht sein Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.