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Haftungsausschluss bei veranstaltungen

 
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kleiner_teufel666
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Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 10:49    Titel: Haftungsausschluss bei veranstaltungen Antworten mit Zitat

wir planen eine veranstaltung und wollen auf den eintrittskarten einen haftungsausschluss aufdrucken. was genau muss man da beachten und was muss mit drauf?!

bei der veranstaltung sind die leute 3 tage durchgängig anwesend, in einem angemieteten haus. wer mehr infos braucht, soll einfach fragen.


Zuletzt bearbeitet von kleiner_teufel666 am 14.07.05, 12:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 12:34    Titel: Re: Haftungsausschluss bei veranstaltungen Antworten mit Zitat

kleiner_teufel666 hat folgendes geschrieben::
wir planen eine veranstaltung und wollen auf den eintritskarten einen haftungsausschluss mit aufdrucken. was genau muss man da beachten udn wa smuss mit drauf?!


Man sollte beachten, dass ein solcher Haftungsausschluss unwirksam ist...
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kleiner_teufel666
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Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

wieso das denn?!
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
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BeitragVerfasst am: 14.07.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Weil Eintrittskarten nach dem Vertragsschluss ausgehändigt werden und somit nicht Teil des Vertrages werden.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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kleiner_teufel666
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Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ach wirklich? Aber auf Konzertkarten steht das auch drauf und man kauft sie so. Und was ist wenn ich das nochmal woanders offiziell bekannt gebe, z.B. auf der betreffenden Homepage?!
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

kleiner_teufel666 hat folgendes geschrieben::
Ach wirklich? Aber auf Konzertkarten steht das auch drauf und man kauft sie so. Und was ist wenn ich das nochmal woanders offiziell bekannt gebe, z.B. auf der betreffenden Homepage?!


Auf Konzertkarten ist das - wie in vielen anderen Fällen auch - nur ein Hinweis auf AGB, welchen man bereits vorher zugestimmt hat.

Wenn die Karten nur über die Homepage gekauft werden können und das ganze so gestaltet wäre, dass jeder diese VOR dem Kauf lesen muss UND auch noch die gesetzlichen Reahmenbedingungen für einen Haftungsausschluss beachtet würden, ginge das.
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kleiner_teufel666
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Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 13:50    Titel: merci Antworten mit Zitat

leider werden sie nicht nur ausschließlich im vorfeld gekauft. sondern können auch noch am selben tag an der abendkasse erworben werden. aber ich schreib trotzdem was mit drauf (vielleicht einen nicht ganz rechtsgültigen haftungsasschlusstexte,aber einige grundlegende dinge, die man halt nicht machen sollte - etwa "haustiere, waffen und drogen bleiben zu hause") und setzte selbiges einfach zudem an die stellen, die mir wichtig und angebracht erscheinen und die die kunden auch beachten (homepage,foren

naja, trotzdem danke für die hilfe. macht schon sinn so ein forum hier.

lieben gruß
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