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pirol Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 12.07.05, 22:22 Titel: "fiktive Abrechnung" nur bei KFZ-Versicherung ? |
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Hallo!
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat man als Geschädigter doch das Recht, sich die Reparaturkosten von der gegnerischen KFZ-Versicherung auf der Grundlage eines Schadengutachtens erstatten zu lassen - die sogenannte "fiktive Abrechnung".
Nehmen wir an, das Fahrzeug von Person X wird transportiert und auf Grund unzureichender Sicherung durch das Beförderungsunternehmen entsteht ein Schaden.
Extra für diesen Transport hat X eine von diesem Unternehmen empfohlene Versicherung abgeschlossen.
Die Versicherung erkennt den Schaden voll an, lehnt aber die Bitte um eine Abrechnung auf Gutachtenbasis ab, mit der Begründung sie sei eine Sach- und keine KFZ-Versicherung - sie rechnet nur nach Reparaturrechnung ab.
Ist das so richtig bzw. kann eine Versicherung diese Art der Abrechnung in den Versicherungsbedingungen ausklammern ?
Wird das nicht im §249 BGB allgemeingültig geregelt ?
Ich bedanke mich für eventl. Antworten!
PS: Person X möchte sich nicht an der Schadenersatzsumme bereichern, sondern sein als "Schrauber" liebevoll und individuell umgebautes Fahrzeug auch in Eigenregie wieder instandsetzen. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 13.07.05, 06:44 Titel: |
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der §249 bezieht sich nur auf "haftpflicht"
in den versicherungsbedingungen kann problemlos vereinbart werden, dass nur der "naturalersatz" versichert gilt. also bezahlt wird nur gegen vorlage einer rechnung. ist z.b. auch in der glasversicherung und war lange zeit in der teilkakso bei glasschäden gängige praxis.
oder es ist in den bedingungen enthalten, dass die mehrwertsteuer nur erstattet wird, wenn die reparatur durchgeführt wird. dann kann man grundsätzlich nach kostenvoranschlag abrechnen lassen, erhält aber die anteilige mehrwertsteuer nicht.
die genauen details hierzu müssten sie also den versicherungsbedingungen entnehmen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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pirol Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.07.05, 08:26 Titel: |
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Da muß wohl die Person X seinen Händler überreden, selbst in der Werkstatt schrauben zu dürfen.  |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 13.07.05, 09:28 Titel: |
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ich würde trotzdem mal die bedingungen einsehen, ob es denn eine solche vereinbarung überhaupt gibt.
der naturalersatz kam mir bislang nur bei glasversicherungen unter. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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pirol Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.07.05, 20:53 Titel: |
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[quote="talla"]ich würde trotzdem mal die bedingungen einsehen, ob es denn eine solche vereinbarung überhaupt gibt.
Zum Beispiel können wir annehmen, in den Versicherungsbedingungen der Person X
steht folgendes:
§1 Gegenstand der Versicherung
Die (Name der Versicherung) leistet Entschädigung bei Beschädigung ... von Kraftfahrzeugen, ... .
§ 2 Höhe der Entschädigung
1. Im Versicherungsfall ersetzt die (Name der Versicherung) bis zur Höhe der Versicherungssumme
a) bei Verlust des Fahrzeuges ...
b) bei Beschädigung des Fahrzeuges die Kosten der Wiederherstellung, höchstens jedoch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.
§ 3 Einschränkungen des Versicherungsschutzes
1. Schäden beim Ver- bzw. Entladen ...
2. In den Fahrzeugen zurückgelassene Sachen ...
3. Vermögensfolgeschäden ...
§4 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Schäden müssen dem Beförderungsunternehmen unverzüglich ...
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Mehr ist in den Bedingungen nichts enthalten.
Wichtig ist vielleicht §2 b. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 14.07.05, 06:12 Titel: |
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daraus geht nirgends hervor, dass eine reparatur erfolgen muss
ich würde also nochmals die versicherung auffordern, den betrag gem. kostenvoranschlag/gutachten auszubezahlen (lediglich mwst wird wahrscheinlich nicht ersetzt), und wenn das nicht möglich sein sollte, eine konkrete schrifltiche begründung anfordern, damit sie etwas in der hand haben.
oder gibt es schon eine konkrete begründung? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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pirol Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 14.07.05, 12:21 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: |
oder gibt es schon eine konkrete begründung? |
Als Begründung gegenüber der Person X wurde lediglich auf den Umstand hingewiesen, es handelt sich um eine Sach- und keine KFZ-Versicherung. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 14.07.05, 13:31 Titel: |
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und genau dann sollte man ihnen auch den konkrten paragraphen nennen können, in dem das "vertraglich vereinbart" wurde...
nur alleine die tatsache das es eine sachversicherung ist, spielt eigentlich keine rolle. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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pirol Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 14.07.05, 14:22 Titel: |
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Vielen Dank noch mal für Ihre Beiträge, talla.
Nun wird die besagte Person X bei ihrer Versicherung mal nachhaken müssen.  |
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