Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich bin jemandem aufgefahren, anschließend fuhr mir jemand auf.
Habe ein Gutachten vom (Wortsperre: Firmename) Sachverständigen für den Heckschaden machen lassen, dass sich auf 1900€ belief.
Gegnerische Versicherung ließ Gegengutachten machen, dass den Betrag auf 1200€ reduzierte, gab mir eine Mitschuld von 25% und verweigert die Bezahlung meines Gutachtens, da es ungeeignet sein soll.
Ich habe keine Lust, gegen die 25% Teilschuld oder gegen das reduzierte Gutachten vorzugehen, da ich diesbezüglich Laie bin und nicht beurteilen kann, wer im Recht ist, aber das ich auf die vollständigen Gutachterkosten sitzen bleiben soll (25% muss ich eh tragen), sehe ich nicht ein.
Die gegnerische Versicherung sagte, wer die Musik bestellt, muss diese auch bezahlen.
Diese Sachverständigen werden nicht vom (Wortsperre: Firmename) für Mitgliedsgutachten bezahlt.
Das sind normale vereidigte Sachverständige, die nur mit dem (Wortsperre: Firmename) kooperieren und auf der (Wortsperre: Firmename) Homepage aufgelistet werden.
www.(Wortsperre: Firmename).de -> Recht und Rat -> (Wortsperre: Firmename) Vertragsanwälte und (Wortsperre: Firmename) Sachverständige.
Mein Problem ist nur, ob nicht die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten im oben genannten Fall übernehmen muss. Bei möglichen Fehlern kann sie ja gegen den Gutachter vorgehen, aber ich fühle mich zwischen den Fronten aufgerieben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.