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Hilfe, gegnerische Versicherung bezahlt Gutachten nicht.

 
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mike35
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 09:13    Titel: Hilfe, gegnerische Versicherung bezahlt Gutachten nicht. Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
folgendes ist passiert.

Ich bin jemandem aufgefahren, anschließend fuhr mir jemand auf.
Habe ein Gutachten vom (Wortsperre: Firmename) Sachverständigen für den Heckschaden machen lassen, dass sich auf 1900€ belief.
Gegnerische Versicherung ließ Gegengutachten machen, dass den Betrag auf 1200€ reduzierte, gab mir eine Mitschuld von 25% und verweigert die Bezahlung meines Gutachtens, da es ungeeignet sein soll.

Ich habe keine Lust, gegen die 25% Teilschuld oder gegen das reduzierte Gutachten vorzugehen, da ich diesbezüglich Laie bin und nicht beurteilen kann, wer im Recht ist, aber das ich auf die vollständigen Gutachterkosten sitzen bleiben soll (25% muss ich eh tragen), sehe ich nicht ein.
Die gegnerische Versicherung sagte, wer die Musik bestellt, muss diese auch bezahlen.


Vielleicht hat einer von den Lesern einen Rat.

Grüße,
Mike
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der (Wortsperre: Firmename) denn überhaupt eigene öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?

Das wäre etwas seltsam, wenn ein Verein unabhängige Gutachten für seine eigenen Mitglieder anfertigen darf.
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mike35
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 10:42    Titel: (Wortsperre: Firmename) Sachverständige Antworten mit Zitat

Diese Sachverständigen werden nicht vom (Wortsperre: Firmename) für Mitgliedsgutachten bezahlt.
Das sind normale vereidigte Sachverständige, die nur mit dem (Wortsperre: Firmename) kooperieren und auf der (Wortsperre: Firmename) Homepage aufgelistet werden.

www.(Wortsperre: Firmename).de -> Recht und Rat -> (Wortsperre: Firmename) Vertragsanwälte und (Wortsperre: Firmename) Sachverständige.

Mein Problem ist nur, ob nicht die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten im oben genannten Fall übernehmen muss. Bei möglichen Fehlern kann sie ja gegen den Gutachter vorgehen, aber ich fühle mich zwischen den Fronten aufgerieben.

Grüße,
Mike


Grüße,
Mike
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