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welche versicherung tritt hier ein?

 
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claudi.22
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 08:37    Titel: welche versicherung tritt hier ein? Antworten mit Zitat

hallo alle zusammen:

folgender sachverhalt:

arbeitnehmer fährt beim ausparken an elektrisches garagentor des firmeneigenen betriebsgebäudes.

tor bleibt in der regel für ca. 10 Minuten oben, bevor es automatisch wieder schließt. in diesem fall aber ist es aufgrund funktionsstörung nach nur sekunden wieder runter gefahren. schaden am auto des arbeitsnehmers ist erheblich. tor ist noch funktionsfähig. leichte spuren sind dennoch zu sehen. ist auch nicht das erste mal, dass das passiert ist. bisher waren aber keine schäden zu beklagen.

welche versicherungen können für die schäden in anspruch genommen werden?

gruß claudi.22
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 09:38    Titel: Re: welche versicherung tritt hier ein? Antworten mit Zitat

claudi.22 hat folgendes geschrieben::

welche versicherungen können für die schäden in anspruch genommen werden?



hallo Claudi,

hier müsste die Betriebs-Haftpflichtversicherung zuständig sein.

Allerdings: wie hat sich der Unfall zugetragen? ist der Autofahrer gegen das geschlossene Tor gefahren, in der Annahme, es müsste offen sein? Oder hat sich das Tor gesenkt, während das Auto durchfuhr?

Da der Fehler am Tor schon mehrmals aufgetreten ist, könnte evtl. Mitverschulden des Autofahrers vorliegen.
_________________
Grüße, Mogli
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claudi.22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 09:46    Titel: Re: welche versicherung tritt hier ein? Antworten mit Zitat

[/quote]

Allerdings: wie hat sich der Unfall zugetragen? ist der Autofahrer gegen das geschlossene Tor gefahren, in der Annahme, es müsste offen sein? Oder hat sich das Tor gesenkt, während das Auto durchfuhr?

Da der Fehler am Tor schon mehrmals aufgetreten ist, könnte evtl. Mitverschulden des Autofahrers vorliegen.[/quote]

das tor war geöffnet. der autofahrer ist in der annahme, dass es die 10 Minuten geöffnet bleibt, rückwärts gegen das sich senkende tor gefahren. es hat sich erst nach dem unfall herausgestellt, dass es schon mehrmals vorgekommen ist, da vorher nie schäden entstanden sind und es also keiner für nötig erachtet hat, die geschäftsleitung oder kollegen zu informieren.

verschulden des autofahrers würde ich also ausschließen.

das tor ist neu. könnte man sich auch an die firma, die es geliefert und eingebaut hat, wenden?

und was ist mit dem leichten schaden am tor? muss da die privat haftpflicht des arbeitnehmers leisten?

gruß claudi.22
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 11:08    Titel: Re: welche versicherung tritt hier ein? Antworten mit Zitat

claudi.22 hat folgendes geschrieben::

verschulden des autofahrers würde ich also ausschließen.


nö. Wer rückwärts fährt, muss darauf achten, dass er das gefahrlos tun kann. Wird derzeit auch in der Rubrik Verkehrsrecht diskutiert. Mithaftung könnte also in Betracht kommen.

claudi.22 hat folgendes geschrieben::

das tor ist neu. könnte man sich auch an die firma, die es geliefert und eingebaut hat, wenden?.


Wenn das Verschulden auf Seiten des Herstellers oder Lieferanten liegt, ja. Aber die Betriebs-Haftpflichtvers. des Arbeitgebers ist näher. Das dürfte einfacher sein.
Den Grundstückseigentümer trifft die Verkehrssicherugnspflicht auf seinem Grundstück.
Und schließlich kann es dem Geschädigten egal sien, wer dann bei wem Regress nimmt.

claudi.22 hat folgendes geschrieben::


und was ist mit dem leichten schaden am tor? muss da die privat haftpflicht des arbeitnehmers leisten?



Nö. Was soll denn die Privathaftpflicht damit zu tun haben? Zuständig ist die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, das das Tor gerammt hat.
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