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Verfasst am: 14.07.05, 10:28 Titel: Psychische Behinderung&Haltung eines Behindertenbegl.hun
Wenn ein Mensch, mit anerkannter Schwerbehinderung einen Behindertenbegleithund, bzw. einen Therapiebegleithund halten möchte, seine Ärzte ihm auch eine Bescheinigung über „eine deutliche Verbesserung seines Gesundheitszustandes, im Falle der Haltung des Hundes“ ausstellen, kann dieser Mensch auf eine Sondergenehmigung bestehen?
Erschwerend würde hinzukommen, dass es sich nicht um eine Körperbehinderung, sondern um eine Behinderung als Folge von Traumatisierung, z.B. wegen Panikattacken das Haus/die Wohnung nicht verlassen zu können, handeln würde.
Sollte der Vermieter nach Erfragen einer Sondergenehmigung folgendermaßen argumentieren:
- dass er „entgegen den mietvertraglichen Vereinbarungen dem Wunsch nur entsprechen kann, wenn alle Mieter des Hauses schriftlich der Hundehaltung zustimmen“.
- Und auch „sollte bei Mietwechsel der neue Mieter nicht mit der Hundehaltung einverstanden sein, er die Haltung widerrufen würde“
Hätte der Mieter eine Möglichkeit dies zu umgehen? Da er z.B. nicht möchte, dass seine Nachbarn um seine Behinderung wissen, da dies eine enorme Stigmatisierung (psychisch Krank = verrückt) mit sich bringen würde. Hinzu kommt, dass nach Anschaffung eines Hundes und dann nach Hinzuzug eines neuen Mieters wieder Abschaffung, sich das Krankheitsbild aller Wahrscheinlichkeit nach wesentlich verschlechtern würde.
Welche Möglichkeiten hätte dieser Mensch einen Behindertenbegleithund dennoch halten zu dürfen?
Da gibt es eine gehörlose Frau, die zu ihrem Schutz einen ausgebildeten Hörhund hat, der begleitet sie wenn sie unterwegs ist, besonders abends ist es gefährlich, wenn man nichts hören kann, er zeigt in der Wohnung Geräusche an, die ungewöhnlich sind, das heißt er kommt zu ihr usw. er schützt diese Frau und ist so ein Hund einem Blindenhund gleichgestellt?
Ich kenne einen solchen "Hörhund" nicht, und wie solche ausgebildet sind, weiß ich auch nicht.
Ist m.E. noch nie entschieden.
Ich für meinen Teil halte es für etwas hergeholt und nicht für vergleichbar. Aber das ist Ansichtssache, und ohne genauere Kenntnis ist meine Äußerung auch nicht allzu seriös...
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