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Familienversicherung vor Befreiung von der Verspflicht??

 
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Dirk H.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Moers

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 19:04    Titel: Familienversicherung vor Befreiung von der Verspflicht?? Antworten mit Zitat

Einen schönen guten Tag an alle Leser!

Ich hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen.
Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin ist Studentin. Ihre Eltern sind PKV-versichert. Da keine möglich auf Familienversicherung besteht, wurde sie somit vers.-pflichtig in der KVdS. Sie hat sich daraufhin davon befreien lassen und ist ebenfalls in die PKV gegangen (günstiger Tarif über Eltern). Nächstes Jahr wird sie allerdings 27, wodurch die versicherungsmöglichkeit über die Eltern erlischt. Mir ist klar, das sie daraufhin während ihres Studiums nicht in die KVdS bzw. überhaupt in die GKV wechseln kann.

Jedoch könnte es durchaus sein, dass wir bis dahin den Bund der Ehe eingehen (*grins*). Ich bin in der GKV versichert. Besteht für sie dann Anspruch auf Familienversicherung bei mir?

Familienversicherung steht über der vers.-pflicht aufgrund eines Studiums. Steht sie auch über der Befreiung von der Vers.-Pflicht?

Aus dem Text des SGB ist diese Frage nicht zu beantworten. Zu den dazugehörigen RdSchr. habe ich leider keinen Zugriff.

Über eine Antwort, oder einen brauchbaren Link zu den SGB-Rundschreiben würde ich mich wahnsinnig freuen.

mfg
Dirk
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Schauen Sie sich einmal § 10 Absatz 1 Nr. 3 SGB V an. Dort steht sinngemäß (Gesetzestext habe ich jetzt nicht vorliegen), dass ein Anspruch auf Familienversicherung nicht besteht, wenn die Person von der Versicherungspflicht befreit ist.

Somit wird sich Ihre Freundin nicht bei Ihnen familienversichern können, wenn Sie heiraten.

Eine Familienversicherung für Ihre Freundin bei Ihnen kann erst dann eintreten, wenn Ihre Freundin nicht mehr studiert und somit keine Versicherungspflicht in der KVdS besteht, und somit die Befreiung hinfällig wird.
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Dirk H.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Moers

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Jap, da steht`s eindeutig. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Winken
Danke für die schnelle Antwort.

mfg
Dirk
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