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hans001 Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.04.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 02.07.05, 20:41 Titel: Einreise USA mit Vorstrafe |
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hallo,
ich muss beruflich mit kollegen in die USA reisen. ich habe jetzt total die panik, weil ich vor 2 jahren wegen betrug zu 18 monaten auf bewährung verurteilt worden bin. muss ich die straftat bei der einreise angeben? was passiert, wenn ich lüge? wie können die usa die angaben überprüfen? haben die usa einen zugang zum bundeszentralregister?
vielen dank für die antworten. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 03.07.05, 17:43 Titel: |
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Googlen Sie mal nach
einreise USA vorstrafe
Es gibt solche und solche Erfahrungswerte. Mit einer Vorstrafe wg. Drogen ist es wohl schwierig ins Land zu kommen. |
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kunterbunt Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 05.07.05, 17:19 Titel: |
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Hi, du musst das in jedem Fall angeben wenn ich das Einreiseformular richtig im Kopf habe. Ggf. kann dir auch der Bundesgrenzschutz am Flughafen oder das US Konsulat telefonisch weiterhelfen? auf 'gut Glück' fliegen halte ich aber für gewagt - im Zweifel kommt man aus der Sicherheitszone am Flug hafen nicht raus, sprich fliegt direkt zurück. Viel Erfolg |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 06.07.05, 12:31 Titel: |
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Mit der Vorstrafe wird für die USA ein Visum benötigt, dass vorab bei der zuständigen Botschaft/Konsulat in Deutschland beantragt werden muss.
Heutzutage (bei den modernen Datennetzen und dem Aufwand wegen der Terrorabwehr) würde ich es mich nicht trauen, falsche Angaben auf dem Einreisefragebogen zu machen.
Eine Einreise nach Canada ist mit der Vorstrafe übrigens gar nicht möglich (gibt auch kein Visum). |
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Gast
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Verfasst am: 10.07.05, 20:13 Titel: |
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Was ist, wenn man in die Dom. Rebuplik möchte ? Habe eine Anzeige bekommen wegen falschen Offenbarungs-Eid und rechne mit einer Gerichtsverhandlung.
Mir wurde zwar schon gesagt, es geht evt. mit einer Geldstrafe aus. Aber ich habe jetzt ja nur noch harz 4 und kann eigentlich nichts zahlen.
Kann mir jemand sagen, ob ich diesbezüglich im November auf die geschenkte Reise verzichten kann/bzw. müßte ? |
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Klabautermann Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 865
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Verfasst am: 10.07.05, 22:24 Titel: |
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Beantragt doch einfach mal bei Eurer Gemeindeverwaltung ein polizeiliches Führungszeugnis in eigener Sache, zu senden an Euch selber.
Kostet ein paar Euro.
Steht nichts drin, dann dürfte die Sache gut sein.
Meines Wissens nach gilt man als vorbestraft oberhalb 90 Tagessätzen, also ab 91.
Kleinere Verkehrsvergehen sind da bei Vorstrafe nicht dabei.
Davon ab: Wunderglaube, einen falschen Offenbarungseid abzugeben ist ja schon mehr als doof, die Gläubiger sind hinter Deinem Geld her und da ist es halt so, daß wenn man schon so weit ist, die Hosen runterzulassen, dann muß die Unterhose halt auch mit runter.
Einem nackten Mann können sie ja dann mal in die Tasche greifen... |
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Gast
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Verfasst am: 10.07.05, 22:31 Titel: |
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Jetzt ist das auch erledigt, mit harz 4. Hmmm....könnte ich dadurch eine Vorstrafe bekommen ? |
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Hensl
Anmeldungsdatum: 09.05.2005 Beiträge: 509
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Verfasst am: 11.07.05, 07:40 Titel: |
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solche einreisebestimmungen sollten in deutschland auch eingeführt werden  |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 15.07.05, 12:53 Titel: |
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wunderglaube hat folgendes geschrieben:: | Jetzt ist das auch erledigt, mit harz 4. Hmmm....könnte ich dadurch eine Vorstrafe bekommen ? |
Bis zu zwei Jahre Haft (evtl. mit Bewährung) sind drin.
Ab 9 Monaten Haft gilt man als vorbestraft und bekommt einen Eintrag ins Bundeszentralregister.
Mit diesem müssen Sie auf Reisen grundsätzlich weltweit mit Repressalien oder Visums- und Einreiseverweigerungen rechnen, das ist aber von Land zu Land sehr unterschiedlich.
In Kanada hat zum Beispiel lebenslanges Einreiseverbot, wer irgendwo auf dieser Welt mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde. Die U.S.A. hingegen sind besonders pingelig, was Drogendelikte angeht. |
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Gast
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Verfasst am: 15.07.05, 15:05 Titel: |
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"Bis zu zwei Jahre Haft (evtl. mit Bewährung) sind drin.
Ab 9 Monaten Haft gilt man als vorbestraft und bekommt einen Eintrag ins Bundeszentralregister. "
Muß ich beim allerersten Gerichtstermin im Leben , wirklich mit solchen konsequenzen wie einer Vorstrafe rechnen ? Kann ich etwas machen, das es milder wird ?
Wird bei noch nie auffälligen Bürgern, evt. öfters darauf verzichtet und ich kann meinen Fehler durch Sozialarbeit oder einer Geldstrafe, gut machen ?
Ich bereue sehr, das ich im August gelogen habe und habe jetzt Angst, das mein Traum
sich dadurch für immer auflöst. |
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