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Verfasst am: 14.07.05, 18:18 Titel: Schuldner Zahlungswillig - Muss Bürge dann auch zahlen ???
Hi,
habe folgendes problem und bitte euch um rat:
meine schwester machte vor 5 jahren einen handyvertrag. da sie damals noch studierte brauchte sie einen bürgen. den part habe ich übernommen. schlussendlich schaffte sie es eine rechnung von knapp 6.000 € zu erstellen und nicht zu zahlen.
die letzten 5 jahre hat sie sich immer um die bezahlung gedrückt. bei mir gab es damals nix zu holen.
inzwischen zahlt sie seit 8 Monaten (gezwungener maßen - pfändung) 150 € an ein inkasso dienst der die sache übernommen hat. die zu zahlende summe beläuft sich heute auf knapp 10.000 €. nun will das inkasso unternehmen plötzlich auch von mir geld da ich und mein mann ordentlich geld verdienen. ich knapp 1.300,-€ und mein mann knapp 650,-€. ( Monats-Ausgaben: Miete 800,- / Kfz 150,- / Tel+Dsl 100,- / Strom 50,-)
1. muss ich jetzt tatsächlich was bezahlen? ich dachte eine bürgschaft bedeutet wenn sie nicht zahlt dann muss ich zahlen. sie zahlt doch.
2. ich habe hier im forum was von verjährung gelesen kann ich mich darauf beruhen?
3. vor allem wie errechnet sich die summe. mein mann kann ja dafür nicht belangt werden. wird dann nur mein gehalt oder nur anteiliges gehalt errechnet?
4. ich habe bis heute nichts anerkannt oder zurück geantwortet. ist diese taktik weiter zu empfehlen? mein mann macht schon ziemlich stress.
Verfasst am: 15.07.05, 14:36 Titel: Re: Schuldner Zahlungswillig - Muss Bürge dann auch zahlen ?
heidih hat folgendes geschrieben::
nun will das inkasso unternehmen plötzlich auch von mir geld...
Wie weit ist es denn damals gewesen...musstest Du wegen dieser Sache die EV abgeben?
Zitat:
1. muss ich jetzt tatsächlich was bezahlen? ich dachte eine bürgschaft bedeutet wenn sie nicht zahlt dann muss ich zahlen. sie zahlt doch.
Trotzdem musst Du auch zahlen...Deine Schwester hat jahrelang nichts gezahlt und die Schulden sind angelaufen. Findest Du es da verwunderlich, dass der Gläubiger so schnell wie möglich seine Kohle wiederhaben will? Und das geht halt fixer, wenn zwei Leute das zusammen abtragen...
Zitat:
2. ich habe hier im forum was von verjährung gelesen kann ich mich darauf beruhen?
Mit welcher Begründung? Wie lange ist es her, dass die sich zuletzt bei Dir "gemeldet" haben? Verjährung gilt, wenn überhaupt, auch nur für die Zinsen...
Zitat:
3. vor allem wie errechnet sich die summe. mein mann kann ja dafür nicht belangt werden. wird dann nur mein gehalt oder nur anteiliges gehalt errechnet?
Wenn Du für deinen Mann nicht unterhaltspflichtig bist (da kenne ich mich nicht aus) könnten Dir bei einem Nettogehalt von 1300,00 Euro (die exakte Summe habe ich jetzt mal genommen, bei weniger verringert sich der Pfändungsbetrag entsprechend) 220,40 Euro im Monat gepfändet werden. Wird Dein Mann Dir gegenüber als unterhaltsberechtigt gewertet (???), müsstest Du nichts zahlen. Vielleicht kennt sich mit dieser Thematik hier jemand aus!?
Zitat:
4. ich habe bis heute nichts anerkannt oder zurück geantwortet. ist diese taktik weiter zu empfehlen? mein mann macht schon ziemlich stress.
Je nachdem wie weit die Sache gediehen ist, würde ich eher eine Ratenzahlung anbieten als mich gar nicht zu rühren... denn dass Du Bürgin bist, ist ja unstrittig. Vielleicht geben die sich mit einer Rate von 50 oder 100 Euro zufrieden...aber immer noch besser als 220, oder?
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