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Schonmal davon gehört, dass nach einem Mahnbescheid der sog. Vollstreckungsbescheid kommt, man gegen diesen binnen zwei Wochen Einspruch einlegen sollte, da dieser sonst rechtskräftig wird?
Zwar könnte dann ein Antrag auf Wiedereinsetzung im vorherigen Stand in Verbindung mit einem Antrag, dass nicht vollstreckt werden darf (glaube,§ 707ZPO), aber wie lange das denn dauert,...
da ist ein Widerspruchkreuzchen doch angenehmer.
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