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Anfrage nach Beweismittel

 
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piwi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 21:31    Titel: Anfrage nach Beweismittel Antworten mit Zitat

EIn freundliches Hallöle an alle,
zu meiner Frage schildere ich am besten zuerst die Umstände,
- Meine Mutter stand unter Betreuung wegen alters Demenz.
- Meine Mutter ist vor ca 1 1/2 Jahren verstorben und hat mir als ihrem Sohn ein beachtliches Erbe hinterlassen.
- Da ich aber auch unter Betreuung stehe, habe das Geld nicht ich bekommen sondern mein Betreuer.
- Das verblüffende daran ist, ich bekomme keinerlei Zuwendung aus diesem Erbe und auch keinerlei Auskunft, was die Anlageart, die Zinseinnahmen und die Verwendung angeht. Augenscheinlich kann damit mein Betreuer machten was er will. Das Geld ist für mich praktisch nicht existent!
- Aufgrund meiner eindeutigen Erfahrungen mit meinem Betreuer bin ich mißtrauisch geworden. Ich sehe von daher 2 Möglichkeiten:
Die erste lautet:
Mit dem Schreiben meines Betreuers, in dem er mir mitteilt ich könnte ein Erbe von über (EDIT) EU antreten, ohne mir davon etwas zu geben, will er mich zu Äußerungen verleiten, die gegen mich verwendet werden sollen, um die Betreuung aufrecht halten zu können. Das vom Betreuer behauptete Erbe wäre dann eine reine Luftnummer.
Die zweite lautet:
Das Erbe gibt es, aber, ich sage mal vorsichtig, das Geld soll anderweitig verwendet werden.
- Um mir diesbezüglich gewißheit zu verschaffen, habe ich im laufe der vielen Monate alle verantwortlich beteiligten (auch die ehemalige Betreuerin meiner Mutter) schriftlich gebeten mir rechtsverbindlich Auskunft über das Erbe zu geben. Erhalten habe ich für diese Bitte aber nur das das stille schweigen im Walde, das kann man wirklich nicht anders sagen.
Trotzdem ich unter Betreuung stehe ist das für mich in jedem Fall eín wichtiges Beweismittel. Diesbezüglich bin ich aber mit meinem Latein am ende.

Dazu jetzt meine Frage:
Was kann ich tun um dieses Beweismittel dennoch erhalten zu können? Oder anders formuliert, kann ich überhaupt etwas zu meinem Schutz tun? Bin ich diesen Amtsträgern auf gedeih und verderb ausgeliefert?

Nachtrag:
- Unter anderem Wohnungs- und Vermögensfürsorge ist angeordnet.
- ich bin rentner und habe derzeit auf meinem Girokonto deutlich mehr als 500,- EU. Am nächsten ersten, werden es nach Abzug der monatlichen Lebenshaltungskosten etwa 1000 EU sein. Das Geld muß ich sparen, weil es mir unangenehm ist meine Sachen in Umzugskartons aufbewahren zu müssen.

Da ich außerdem in einer Obdachlosenunterkunft wohnen muß, und ein Wohnung wie diese auf dem freien Markt knapp das doppeklte kosten würde, liegt mir dennoch das Sozialamt in den Ohren ich solle mir eine andere Wohnung suchen. Was aber nicht machbar ist, weil ich das Geld nicht habe. Dazu möchte ich anmerken, bei meinem Betreuer kann ich keinerlei Aktivitäten erkennen, die sich eignen um meine Wohnungssituation zum guten wenden zu können.
_________________
MfG Piwi


Zuletzt bearbeitet von piwi am 15.07.05, 22:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 22:03    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde mich einerseits direkt an das Amtsgericht wenden, andererseits einen Anwalt aufsuchen.

Also, manchmal gibt es schon merkwürdige Betreuer, wenn das so stimmt. Geschockt

Gruss

Andreas
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piwi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,
das war mein erster gedanke. Mehr noch, ich hab mich im Rahmen einer Beschwerde auch an das Landgericht und zustätzlich noch an Rechtsanwälte gewandt. Heute kann ich mit Fug und Recht behaupten, da war es wohl schade ums Briefpapier.
_________________
MfG Piwi
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Joachim Wagener
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 429
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo piwi,
piwi hat folgendes geschrieben::
(...)ich hab mich im Rahmen einer Beschwerde auch an das Landgericht (...)gewandt.
erster gerichtlicher Ansprechpartner ist allerdings nicht das Landgericht, sondern das als Familiengericht für sie zuständige Amtsgericht; wenn die Anfrage irgendwann nach dem Tode ihrer Mutter an das Landgericht gestellt wird und dieses erst das zuständige Amtsgericht beteiligen muß, kann schon Zeit in´s Land gehen.
Wenn sie einen hier Anwalt mit der Durchsetzung ihrer speziellen rechtlichen Interessen beauftragt haben: sind sie sicher, dass nicht auch der Betreuer dies in seinem Tätigkeitsfeld hat und schon von daher hier interveniert hat/intervenieren musste?
_________________
Mit freundlichen Grüßen,
Joachim Wagener

Unverbindliche Aussage zur o.g. allgemeinen Sachverhaltsschilderung!
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piwi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Joachim Wagener,
im Prinzip könnte ich zu dem vorher beschriebenen eine annähernd beliebig verlängerbare Liste aufzählen. Selbstverständlich habe ich meine Anliegen auch beim Amtsgericht respektive Vormundschaftsgericht vorgetragen. Nach rund 10 Jahren in denen ich unter Betreuung stehe habe ich das aber wegen erwiesener Sinnlosigkeit eingestellt. Dennoch ist das Landgericht nun einmal die nächst höhere Instanz, bei der man Rechtsmittel einlegen kann, wenn das Amptsgericht den Betroffenen mutmaßlich bewußt benachteiligt. Aber wie schon gesagt, auch das hab ich eingestellt.

ALs Ersatz beschreibe ich in Foren im Internet diese "Verfahrenspraktiken". Zu diesem Zweck habe ich mir eine *.TXT-Datei erstellt, in der ich alles aufzähle von dem ich meine es könnte relevant sein. Diese Datei hat aber eine Größe von rund 32 kb. Die kann ich mit erlaubnis der Mods hier rein stellen, an interessierte kann ich diese Datei aber auch per eMail übermitteln, wenn mir die eMail-Addi per PN bekannt gemacht wurde.
_________________
MfG Piwi
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