Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Garten in Wohnanlage - vermietet & verkauft....
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Garten in Wohnanlage - vermietet & verkauft....

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Anna-Thea
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 09:13    Titel: Garten in Wohnanlage - vermietet & verkauft.... Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage, die da so aussieht und über dessen Beantwortung ich mich freuen würde:

Wenn Partei A (Wohnbaugesellschaft) an eine Wohnanlage zugehörige Gärten an die Mieter der Wohnungen (Partei B) vermietet und durch eine Verkaufsaktion der Wohnungen einige Wohnungskäufer (Partei C) auf die geniale Idee kommen, zu ihrer Wohnung ein Gartenstück käuflich zu erwerben, das vorher nicht zur eigenen Wohnung gehörte, dieses Fleckchen Grün aber zu einer Wohnung gehört, die "nur" vermietet ist (also zu Partei B), ist die Frage, welche Fristen für Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarfs des Gartens anzusetzen sind bzw. wenn Partei C sich zur Übernahme des Vertrages (zw. A und B) bereiterklärt, ab wann eine Mieterhöhung möglich ist.

Oh ha, ich hoffe, durch diesen Satz blickt noch jemand durch Winken

mfg
Thea
_________________
öhm... ja.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Yahoo Messenger
Rudi Müller
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

C hat also von A einen Garten erworben, der von A an B vermietet ist - wobei A auch eine Wohnung an B vermietet hat.

Grundsätzlich gilt ja erstmal nach § 566 BGB: Kauf bricht nicht Miete
Daneben können grundsätzlich Teile einer Wohnung nicht "teilgekündigt" werden - also wenn z.B. Mieter B eine Wohnung mit Garten gemietet hat.

Um weiter was dazu sagen zu können, müsste man doch mehr zu den Sachumständen wissen:

- Ist also der Garten zusammen mit der Wohnung an B vermietet, oder liegt hier ein separater Garten-Nutzungsvertrag (Miete/Pacht) vor?

- Inwiefern war der Garten bisher einer bestimmten Wohnung zugeordnet und wodurch wurde diese Zuordnung geändert? (z.B. geänderte Sondernutzungsrechte?)
- Wurde zwecks Verkauf von A an C der Teilungsvertrag geändert?
- Wurde zwecks Verkauf überhaupt erst Wohneigentum gebildet?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anna-Thea
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Rudi Müller hat folgendes geschrieben::
C hat also von A einen Garten erworben, der von A an B vermietet ist - wobei A auch eine Wohnung an B vermietet hat.

- Ist also der Garten zusammen mit der Wohnung an B vermietet, oder liegt hier ein separater Garten-Nutzungsvertrag (Miete/Pacht) vor?



Hier muss ich leider sagen: Keine Ahnung. Ich nehme stark an, dass die Gärten einzeln vermietet sind, also kein Doppelpack. Zudem ist der Kauf des Gartens von B durch C noch nicht abgewickelt, aber geplant. C hat diesen Vorgang aber bei benachbarten Gärten beobachtet, womit zumindest theoretisch der Kauf möglich sein müsste.
_________________
öhm... ja.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Yahoo Messenger
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn es zwei getrennte Mietverträge sind kommt es noch drauf an wie zeitnah beide geschlossen wurden. Werden z.B. am gleichen Tag der Mietvertrag und Mietvertrag über den Garten abgeschlossen kann das Gericht gut davon ausgehen das es sich um einen Mietvertrag handelt und nicht getrennt kündbar ist. Bei Stellplätzen gibt es dazu schon Urteile.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Garten zusammen mit der Wohnung vermietet, dann darf der Vermieter den Garten alleine nicht kündigen, sondern nur zusammen mit der Wohnung. (LG Hannover WM 82, 83) Auch wenn der Mieter erst nach Jahren einen Grundstücksteil mietet, kann dieser nicht gesondert gekündigt werden, es sei den, das dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anna-Thea
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die Informationen. Falls jemandem noch mehr dazu einfällt, kann er/sie es gern schreiben. Ich werde heute mal bei der Wohnbaugesellschaft nachfragen, wie es sich mit dem Vertrag verhält.
_________________
öhm... ja.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Yahoo Messenger
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.